Welche Pflegestufe tritt wann in Kraft?

Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz, das am 1. Januar in Deutschland in Kraft getreten ist, sind die Leistungen zur Pflege einer Person aufgestockt worden.
Welche Pflegestufe tritt wann in Kraft?

Hiermit sollen diejenigen entlastet werden, die ihre Angehörigen zu Hause versorgen. Das Statistische Bundesamt hat in dereinem Bericht auf netdoktor.de wird für die häusliche Pflege mehr Geld vom Staat zur Verfügung gestellt.

Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz sollen diejenigen entlastet werden, die ihre Angehörigen zu Hause versorgen. Vor allem für die Pflege eines Demenzpatienten werden seit Anfang dieses Jahres mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Auch wird die persönliche Situation des Pflegebedürftigen bei der Vergabe der Leistungen stärker berücksichtigt. So können diese wesentlich flexibler genutzt werden. Angehörige erhalten für die Organisation einer Kurzzeitpflege eine Lohnersatzleistung. Diese wird für einen Zeitraum von bis zu zehn Tagen gewährt.

1. Die Leistungen des ersten Pflegestärkungsgesetzes im Überblick
Generell werden für eine vierwöchige Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung von der Pflegekasse pro Jahr 1612,- Euro zur Verfügung gestellt. Sobald der pflegende Angehörige Urlaub machen möchte oder aufgrund von Krankheit seiner Verpflichtung nicht nachkommen kann, tritt die sogenannte Verhinderungspflege in Kraft. Hier springt dann z. B. ein ambulanter Pflegedienst ein oder der Pflegebedürftige wird für einige Zeit in einer Pflegeeinrichtung untergebracht. Wurde die Verhinderungspflege nicht komplett in Anspruch genommen, kann diese aufgestockt werden. 

Für Pflegehilfsmittel erhalten die Pflegebedürftigen einen monatlichen Zuschuss von bis zu 40,- Euro. Auch werden Umbaumassnahmen stärker bezuschusst. Die teilstationäre Tages- und Nachtpflege wird nicht mehr auf die Kosten für die ambulante Pflege sowie auf das Pflegegeld angerechnet. Stattdessen wird diese Leistung, je nach Pflegestufe, extra vergütet. 

Zur Entlastung eines pflegenden Angehörigen können niedrigschwellige Betreuungsangebote wahrgenommen werden. Bisher wurden nur Helfer für die Betreuung von Demenzkranken staatlich unterstützt. Jetzt steht der Betrag von 104,- Euro pro Monat generell für die Intensivpflege zur Verfügung. In einigen Fällen kann dieser Betrag sogar auf 208,- Euro aufgestockt werden.

Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren werden im zweiten Pflegestärkungsgesetz definiert. Das Bundesministerium für Gesundheit schreibt, dass dieses Gesetz noch in dieser Wahlperiode umgesetzt werden soll. 

2. Die Pflegestufen – wie werden diese aufgeteilt?
Jeder, der die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, muss bei der Pflegekasse einen Antrag stellen. Nach Eingang des Antrags wird dann ein Fachmann aus dem Pflegebereich zum Pflegebedürftigen geschickt, um sich ein Bild von der momentanen Situation machen zu können. Während des Besuchs wird ermittelt, ob die zu pflegende Person Hilfe bei der Körperpflege, bei der Zubereitung und Aufnahme von Nahrungsmitteln und bei der Versorgung des Haushalts benötigt. Ausserdem wird die Mobilität des Patienten genau unter die Lupe genommen. Anschliessend wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein Gutachten erstellt und daraus die jeweilige Pflegestufe ermittelt.

Personen, die aufgrund einer eingeschränkten Alltagskompetenz Betreuung benötigen, haben Anspruch auf Leistungen wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Nachtpflege oder betreutes Wohnen. Diejenigen, die an einer Demenz leiden, erhalten die Pflegestufe 0. Grund ist, dass sie die Einstufung in die Pflegestufe I noch nicht erfüllen. Dennoch benötigen sie Hilfe, da ihre Alltagskompetenz eingeschränkt ist. In einem Video der Informationsseite pflegereport.info werden alle wichtigen Informationen zur Pflegestufe 0 erklärt.

Die Pflegestufe I wird den Pflegebedürftigen zugesprochen, die Hilfe bei der sogenannten Grundpflege benötigen. Die Grundpflege beinhaltet die Mobilität, die Ernährung und die Körperpflege. Aufgrund der erheblichen Pflegebedürftigkeit benötigt ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe I mehrere Male pro Woche eine Hilfe im Haushalt. Die Pflegestufe II betrifft Menschen, die schwer pflegebedürftig sind. Sie benötigen mindestens drei Mal am Tag eine Hilfe für die Grundpflege und mehrmals pro Woche eine Haushaltshilfe. Muss ein Pflegebedürftiger 24 Stunden am Tag versorgt werden, dann handelt es sich um eine Schwerstpflegebedürftigkeit, die zur Pflegestufe III gehört. 

Je nachdem, welche Pflegestufe einem zugesprochen wird, unterscheidet sich der Zeitaufwand, der für die Verrichtungen benötigt wird. Benötigt der Pflegebedürftige der Pflegestufe III einen viel höheren Pflegeaufwand, dann können sogar höhere Leistungen bei der Pflegekasse beantragt und in Anspruch genommen werden. 

3. Welche Art der Pflege ist sinnvoller – die zu Hause oder die im Heim?
Im Grunde sollte jeder sich schon lange bevor die Wohngruppe untergebracht zu werden.

Wer im Pflegefall zu Hause bleiben möchte, kann sich auch hier schon vorzeitig über ambulante Pflegedienste informieren. Es gibt zudem die Möglichkeit von einem Angehörigen betreut zu werden. Allerdings ist es hier ratsam, vor Eintritt einer Pflegebedürftigkeit mit den Verwandten zu reden und alle Wünsche und Vereinbarungen schriftlich zu fixieren. 

Damit alle häuslichen Pflegeleistungen schriftlich festgehalten werden können, haben Angehörige nun die Möglichkeit, erbrachte Leistungen zu dokumentieren. Das Pflegetagebuch von ergodirekt.de ist eine Dokumentation, die die Erstellung des Gutachtens für den Medizinischen Dienst unterstützen kann. Ausserdem ermöglicht diese Aufstellung einen zeitlichen Überblick über alle Pflegemassnahmen.

Egal, ob ein pflegebedürftiger Mensch in einer speziellen Einrichtung oder zu Hause betreut wird, die monetären Leistungen müssen bei der Pflegekasse der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragt werden. Sobald der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ein Gutachten erstellt hat, wird die Pflegestufe festgelegt. Diese regelt die finanzielle Unterstützung. Angehörige können ausserdem an Schulungen teilnehmen, bei denen sie u.a. lernen, mit psychischen Belastungen umzugehen. In Selbsthilfegruppen können sie sich mit anderen Betroffenen austauschen und finden dort immer ein offenes Ohr für ihre Sorgen und Nöte.


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