INFORMATION EINBRUCHSCHUTZ
Hausratversicherung und wichtige Verhaltensregeln

Was die Versicherer übernehmen und wie Betroffene richtig handeln.
Ob Mieter oder Eigenheimbesitzer: Ein Einbruch ist ein gefürchteter Albtraum, der das Sicherheitsgefühl in den eigenen vier Wänden zunichtemacht. Trotz aller Vorsichtsmassnahmen vom Sicherheitsfenster über die Videoüberwachung bis zur vollautomatischen Smart Home Lösung mit Anwesenheitssimulation lässt sich der unbefugte Zugriff durch Langfinger leider nie gänzlich ausschliessen.
Versicherungsschutz der Hausratversicherung
Im Ernstfall ist der ideelle Wert der gestohlenen und beschädigten Besitztümer zwar nicht ersetzbar, aber zumindest der materielle Verlust. Vorausgesetzt Betroffene sind gut versichert. Eine entscheidende Rolle spielt hierbei die Hausratversicherung. Diese Sachversicherung versichert den Hausrat der Versicherten. Als Hausrat gelten sämtliche Gebrauchs- und Verbrauchsgüter der Versicherungsnehmer in ihrer Wohnung wie das Mobiliar, Elektrogeräte, Geschirr, Musikinstrumente, sonstige Wertgegenstände und Spielzeug. In erster Linie handelt es sich um bewegliche Sachen.
Entscheidend ist, dass bei Abschluss der Versicherung die Versicherungssumme ausreichend hoch vereinbart wird. Ansonsten besteht die Gefahr der Untersicherung und im Schadensfall muss ein Teil der Kosten aus eigener Tasche bezahlt werden. „Bei der Berechnung der Versicherungssumme gelten 650 Euro pro m2 Wohnfläche als Richtwert für den durchschnittlichen Hausrat“, erklärt die GEV-Versicherung im FAQ ihrer Hausratversicherung online, die laut Finanztest (07/2020) einen der fünf günstigsten Tarife anbietet. Diese Summe bezieht sich auf den durchschnittlichen Wert und wirkt in vielen Fällen einer Unterversicherung entgegen. Sollte der tatsächliche Hausrat-Wert über dem Durchschnitt liegen, sind individuelle Tarife ratsam.
Raub, Einbruchdiebstahl und Vandalismus
Der Hausrat ist durch die Hausratversicherung gegenüber verschiedenen Schadensursachen abgesichert. Dazu gehören neben Leitungswasser, Sturm und Feuer auch Raub, Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Wichtig ist zu wissen, dass Hausratversicherungen meistens nicht für alle Arten von Diebstahlschäden aufkommen. Bei folgenden Varianten greift die Hausratversicherung:
Raub | Hier erfolgt das Stehlen von Dingen unter Androhung oder Anwendung körperlicher Gewalt. |
Einbruchdiebstahl | Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn sich Diebe zu einem Gebäude beziehungsweise Raum gewaltsam, mit einem falschen Schlüssel oder durch Einschleichen Zutritt verschaffen. Ein Einbruch, der durch einen gestohlenen oder durch Raub erbeuteten regulären Schlüssel gelingt, gilt ebenfalls als Einbruchdiebstahl. Entscheidend ist, dass der Schlüssel nicht durch Fahrlässigkeit der Besitzer in die falschen Hände geraten ist. |
Vandalismus | Dieser Begriff beschreibt Einbruchschäden als Folge eines Einbruchs. |
„Die Hausratversicherung muss nicht zahlen, wenn der Schlüssel an einem für den Einbrecher zugänglichen Ort aufbewahrt worden ist, wie beispielsweise unter der Fussmatte“, warnt die Deutsche Schadenshilfe in einem Beitrag zum Versicherungsschutz bei Einbrüchen. Hierbei handle es sich um fahrlässiges Verhalten.
Wesentliche Fakten zum Versicherungsschutz bei Einbruch durch die Hausratversicherung:
- Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert des Hausrates. Also die Kosten, die beim Kauf von neuwertigem Ersatz entstehen.
- Auch Kosten durch Folgeschäden wie Reparatur- beziehungsweise Aufräumarbeiten sind abgedeckt. Wird beim Einbruch beispielsweise die Balkontür zerstört, zahlt die Hausratversicherung die neue Tür und die Beseitigung sämtlicher Vandalismusschäden.
- Müssen Versicherte aufgrund der Reparaturarbeiten nach einem Einbruch vorübergehend in einem Hotel übernachten, übernimmt der Versicherer die Übernachtungskosten.
- Einschränkungen bei der Schadensregulierung gibt es in der Regel bei Wertsachen. Hier geben Versicherer individuelle Entschädigungsgrenzen vor.
Im Ernstfall richtig handeln
Um bei einem Einbruchdiebstahl Einschränkungen bei der Schadensregulierung durch die Hausratversicherung zu vermeiden, müssen im Ernstfall ein paar Regeln beachtet werden. Aber auch hinsichtlich der Ergreifung der Täter ist das richtige Vorgehen vorteilhaft:
- Polizei alarmieren!
Die erste Handlung besteht generell darin, umgehend die Polizei zu verständigen. „Am Tatort sollten Sie bis zum Eintreffen der Polizei nichts verändern, damit wichtige Hinweise (z. B. Fingerabdrücke oder andere Täterspuren) nicht verändert und dadurch unbrauchbar werden“, so der Hinweis des Herstellers für präventive Sicherheitstechnik Abus in einem Ratgeber für Einbruch-Geschädigte. Bereits im Beisein der Polizei sollte eine Liste mit gestohlenen Wertsachen erstellt werden.
- Versicherung verständigen!
Der zweite Schritt besteht in der Verständigung der Versicherung. Ein wichtiges Hilfsmittel ist hierbei eine Wertgegenstandsliste (auch Inventarliste oder Wertsachenliste genannt), die jeder Versicherte parat haben sollte. Diese Liste ist stets aktuell zu halten und umfasst alle wichtigen Wertsachen – inklusive besonderer Merkmale der Gegenstände, um das Wiederfinden von Diebesgut zu erleichtern. Im Idealfall liegen Fotos der Güter bei.
Eine solche Liste mit Belegen dafür, dass die gestohlenen Gegenstände tatsächlich im Besitz des Versicherten waren, vereinfachen die Schadenregulierung. Auch der Polizei wird die Ermittlungsarbeit mit einer Wertsachenliste erleichtert.
- Karten sperren!
Sind beim Einbruch Bankkarten verschwunden, sind diese umgehend zu sperren, um weitere finanzielle Schäden zu verhindern. Gleiches gilt für gestohlene Smartphones.
- Alles aufbewahren!
Dinge, die beim Einbruchdiebstahl beschädigt wurden, müssen Versicherte solange aufbewahren, bis der Schadensfall vollständig abgeschlossen ist. Womöglich beauftragt die Hausratversicherung einen Schadensgutachter zur Begutachtung der Schäden vor Ort. Auch mögliche Einbruchsspuren sollten erst entfernt werden, wenn die Versicherung dies schriftlich erlaubt hat.
Mit Hilfe der Diebesgutliste sollte ausserdem bei der Polizei Strafanzeige erstattet werden. Dies erfolgt häufig direkt auf einem Polizeipräsidium. Das Aktenzeichen ist anschliessend der Hausratversicherung mitzuteilen, damit diese darüber Kenntnis hat, dass der Einbruch aktenkundig gemacht wurde.