Union will Rentenalter an Lebenserwartung koppeln

Wer länger lebt, soll länger arbeiten: In den Spitzengesprächen mit der SPD wollen CDU und CSU vorschlagen, das Rentenalter künftig an die Lebenserwartung zu koppeln.
Die steigende Lebenserwartung bedingt eine Anpassung der Renten.
Die steigende Lebenserwartung bedingt eine Anpassung der Renten.

Und die steigt. Von Jahr zu Jahr, wie «spiegel.de» schreibt. Es ist eine Debatte, die den nächsten Bundestagswahlkampf mitbestimmen wird: Wie hoch soll das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rentenkasse künftig ausfallen - und welche Reformen kann die amtierende Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen?

Die nächste Woche könnte Klarheit bringen. Am Dienstag beraten die Spitzen der Grossen Koalition im Kanzleramt über die Rente, auch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, SPD, und Wolfgang Schäuble, CDU, sind dabei. Die Runde könnte den Rahmen setzen für ein grosses Reformkonzept, das Nahles Ende des Monats vorlegen will.

Kurz vor den Gesprächen zeigt sich, dass die Union einen Vorstoss für längere Lebensarbeitszeiten plant. Sie will der SPD in der Koalitionsrunde am Dienstag vorschlagen, das Renteneintrittsalter künftig an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Diesen Vorschlag trug Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bei einer Vorbesprechung der Unionsspitze vor.

Auch der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer äusserte dafür grundsätzlich Sympathie. Denkbar ist etwa, dass sich die Altersgrenze mit jedem gewonnenen Jahr Lebenserwartung automatisch um ein halbes Jahr erhöht. Derzeit liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren und fünf Monaten, bis 2029 wird sie auf 67 Jahre steigen.

Nach geltender Rechtslage endet der Anstiegsmechanismus danach. Die Union setzt nun auf einen ökonomischen Nebeneffekt: Steigt die Lebensarbeitszeit weiter, würde im Gegenzug das Sicherungsniveau weniger stark sinken als bisher erwartet. Dieses gesetzliche Rentenniveau ist der zentrale Streitpunkt zwischen Union und SPD.

Derzeit liegt es vor Steuern bei 48 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns. In Zukunft soll es weiter sinken. Bislang sieht das Gesetz lediglich vor, dass es bis 2020 nicht unter 46 Prozent und bis 2030 nicht unter 43 Prozent abrutschen darf. Für die Zeit danach gibt es bislang keine Regelung.


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