Warum die Gesellschaft eher schlecht sehen toleriert

Sieht jemand schlecht, erkennt das die Umgebung schnell. Schlecht hören wird aber nicht als Behinderung erkannt.
Warum die Gesellschaft eher schlecht sehen toleriert
Schlecht hören belastet alle (Bild Fotolia)

Schlecht sehen ist für die Betroffenen eine Belastung, die vom Umfeld zumeist erst dann wahrgenommen wird, wenn die Folgen der Sehschwäche gravierend sind.

Ein umgestossenes Glas beim Festessen mit der Familie löst keine Besorgnis aus, sondern wird in der Regel mit Lachen und einem Scherz beantwortet. Erst wenn es schwerwiegenderen Vorfällen kommt, kommt die Vermutung des Umfeldes auf, dass schlechtes Sehen dahinterstecken könnte, beispielsweise beim Einparken mit Blechschaden oder wenn beim Einbiegen in eine Nebenstrasse der Bordstein überfahren wird.

Schlecht hören belastet alle

Wie das schlechte Sehen, so kann auch schlecht hören zum Risiko im Alltag werden, insbesondere im Verkehr. Werden sich nähernde Fahrzeuge nicht mehr vom Gehör wahrgenommen, kann dies in der Tat fatale Folgen haben.

Obendrein wird der teilweise Hörverlust zur psychischen Belastung. Wird nicht mehr verstanden, was andere sagen, führt dies zu Unsicherheiten und damit zu einem sinkenden Selbstbewusstsein. Hält der Zustand über einen längeren Zeitraum an, gehen die Menschen im Umfeld auf Distanz. Es ist für andere eine Belastung, wenn sie ständig Sätze wiederholen oder ungewohnt laut sprechen müssen.

Die Frühzeichen für schlechtes Hören erkennen

Wer rechtzeitig einen Ohrenarzt aufsucht, der kann in einigen Fällen den Verlust des Hörvermögens verhindern, vermindern oder hinauszögern.

Dazu ist es wichtig zu erkennen, ob sich das Hören verschlechtert. Der einfachste Weg dazu ist ein Besuch beim Ohrenarzt, der bei Patienten Ü50 regelmässig einen Hörtest durchführen wird.
Einige Anzeichen für eine Verschlechterung des Hörvermögens sind:

  • wenn Gesprächen nicht mehr gefolgt werden kann, insbesondere wenn ein in der Umgebung ein Geräuschfeld vorhanden ist, beispielsweise in einem Restaurant.
  • wer sich häufiger erschrickt, weil er unvermutet angesprochen wird, hat wahrscheinlich bereits ein vermindertes Hörvermögen. Ansonsten hätte er registriert, dass sich eine andere Person nähert.
  • wenn die Volumenanzeige am Fernsehgerät monatlich einen Balken nach oben wandert.

Schlecht hören und schlecht sehen vermeiden

Die für das Sehen und Höhen verantwortlichen Sinnesorgane sind überaus empfindlich und sehr wählerisch, was ihre Versorgung betrifft. Generell gilt deshalb, dass eine sehr vitaminhaltige Nahrung das frühzeitige Einsetzen einer Sehschwäche oder Hörschwäche verhindern kann.

Um die Augen zu schonen, sollte:

  • bei starkem Sonnenschein und in einer Winterlandschaft immer eine gute Sonnenbrille mit UV-Schutz getragen werden.
  • eine Schutzbrille Pflicht bei allen Arbeiten mit Maschinen sein, durch die Staub, Späne oder Funken entstehen, also beim Schleifen oder Schweissen.

Um das Gehör zu schonen, sollte:

  • niemals die Lautstärke der Musik über die Masse erhöht werden, insbesondere wenn zum Musikgenuss Kopfhörer genutzt werden.
  •  immer ein Gehörschutz getragen werden, ist an einem Ort mit Lärm zu rechnen, beispielsweise an einer Baustelle oder am Arbeitsplatz.

Wie lässt sich eine Sehschwäche ausgleichen?

In den meisten Fällen reicht der Gang zum Augenarzt oder zum Optiker. Dort werden Sehhilfen, auch als Brille bekannt, individuell angepasst. Wer keine Brille tragen will, kann sich für Kontaktlinsen entscheiden. Ausserdem besteht die Möglichkeit einer Augenoperation, bei der in den meisten Fällen eine Sehschwäche ausgeglichen werden kann.

Welche Möglichkeiten gibt es, schlechtes Hören zu beseitigen?

Hörgeräte sind die wohl gängigste Methode, den Betroffenen zu helfen. Ist der Hörverlust erheblich oder vollständig, kann durch neuste Verfahren das Hören in vielen Fällen wieder hergestellt werden. Dabei wird statt der Nervenleitung des Gehörs die Knochenleitung genutzt, wozu eine Operation notwendig ist.

Wann ist mit einer Hör- oder Sehschwäche zu rechnen?

Im Prinzip kann der vollständige oder teilweise Verlust des Hör- oder Sehvermögens in jedem Alter eintreten. Altersbedingt lässt die Sensibilität dieser Sinnesorgane ab etwa dem 45. Lebensjahr nach, wobei der Anfang kaum zu bemerken ist. Ab dem 50. Geburtstag sollten die jährlichen Besuche beim Augenarzt und beim Ohrenarzt Pflicht sein.


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