Was Banken gegen Trickbetrüger unternehmen

Die Masche ist dieselbe - und sie funktioniert immer wieder: Nach einem Telefonat mit einem vermeintlichen Verwandten heben ältere Leute Geldbeträge ab.
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Bei Zweifeln soll der Bankbeamte seine Kunden vor Betrügern warnen (Bild: Fotolia(

Und übergeben sie den Betrügern, schreibt Jvo Cukas im "Tages-Anzeiger".

Laut Igor Moser, Sprecher der Zürcher Kantonalbank, werden die Schaltermitarbeiter jährlich geschult. Es gehöre zu den Sorgfaltspflichten der Angestellten am Schalter, "dass sie Kunden, die einen grösseren Bargeldbetrag abheben wollen, auf die damit verbundenen Risiken aufmerksam machen". Als Alternative würde man jeweils eine Überweisung vorschlagen.

Ähnlich geht die CS laut Sprecher Thomas Baer vor: "Die Mitarbeitenden der Credit Suisse sind für solche möglichen Betrugsfälle sensibilisiert. Bei untypischem Verhalten der Kunden erfragen sie zum Beispiel die Hintergründe der Auszahlungen und machen auf die Masche der Betrüger aufmerksam."

Bei der Migros-Bank wird das Thema ebenfalls in Schulungen behandelt: "Bezüge ab 20 000 Franken erfordern eine formelle Identifizierung mit Ausweiskopie plus Prüfung der Vergleichsunterschrift des Kunden", sagt Sprecher Albert Steck. "Dies gibt den Mitarbeitern die Möglichkeit, das Thema Enkeltrickbetrug anzusprechen und auf andere Gefahren hinzuweisen."

Laut ZKB-Sprecher Moser ist es "nicht ganz einfach", die Kunden auf Betrügereien hinzuweisen: "Es erfordert psychologisches Fingerspitzengefühl, weil viele eine solche Frage als Eingriff in die Privatsphäre deuten."

In Verdachtsmomenten rate man den Kunden, die Polizei beizuziehen, sagt Migros-Bank-Sprecher Steck. "Es gibt auch keine rechtliche Handhabe, eine Auszahlung zu verwehren."

Einzig die Raiffeisenbank gibt an, dass Bankmitarbeiter in Einzelfällen die Auszahlung grösserer Beträge verweigern können. "Wenn er den Verdacht hat, dass es sich um einen Betrugsfall handelt", sagt Sprecherin Sonja Stieglbauer. Dann nehme der Mitarbeiter Kontakt mit der Rechtsabteilung auf, um das Vorgehen abzuklären. Das sei nicht in allen Fällen möglich, "weil die Kunden oft auf ihrem Recht auf eine Barauszahlung bestehen".


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