Probleme bei Flugreisen - wann gibt es Entschädigung?

Das europäische Luftverkehrsrecht ist gegenüber den Kunden sehr grosszügig, insbesondere bei verspäteten Flügen oder Flugausfällen.
Flugpassagiere haben Rechte, die sie einfordern können.
Flugpassagiere haben Rechte, die sie einfordern können. - (Bild von Albrecht Fietz auf Pixabay)

Im Falle einer Flugverspätung haben geschädigte Passagiere möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Das gilt für alle Verspätungen von mehr als 3 Stunden, die in Europa abfliegen. Der Betrag variiert je nach Verspätung, kann aber bis zu 600 € pro Person betragen! Doch wann genau wird eine Entschädigung fällig und wie hoch fällt sie aus? Das wissen viele Kunden leider nicht! Da immer noch zahlreiche geschädigte Passagiere aus Unwissen oder Unwillen auf ihre Entschädigung verzichten, hat sich das Start-up Flightright etwas einfallen lassen. 

Entschädigung für annullierte Flüge fordern

Um eine Entschädigung für einen annullierten Flug in Deutschland zu fordern, können Sie selbst einen Antrag bei der Fluggesellschaft oder deren Kundendienst stellen. Teilweise bieten die Fluggesellschaften von sich aus eine Entschädigung in Form von Bargeld, Gutscheinen oder Freiflügen an. In aller Regel sind die Geschädigten aber selbst dafür verantwortlich, sich ihre Entschädigung zu besorgen. Doch in welchen Situationen genau den Kunden eine Entschädigung zusteht, ist bedauerlicherweise häufig unklar. Hier einige Szenarien, die zu Entschädigungsansprüchen führen können:

Situation 1 – Wenn Sie von einem überbuchten Flug abgewiesen wurden

Wenn Sie von einem überbuchten Flug abgewiesen wurden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Die europäischen Fluggastrechte besagen, dass die Fluggesellschaft verpflichtet ist, eine Entschädigung in Höhe von 250 -600 € zu zahlen, wenn Ihnen auf einem Flug kein Sitzplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Wenn ein Flug überbucht ist, müssen die Fluggesellschaften dies den Passagieren innerhalb von zwei Wochen vor der planmässigen Abflugzeit mitteilen. Erfolgt dies nicht, löst dies fast immer einen Anspruch aus.

Situation 2 – Wenn Sie einen Anschlussflug verpassen

Wenn die sich ergebende Verspätung mehr als drei Stunden beträgt, sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, Passagiere auch für verpasste Anschlüsse zu entschädigen. Die Entschädigung ist abhängig von der zurückgelegten Strecke. Zudem muss entweder ein zukünftiger Flug oder eine alternative Form der Reise zum Zielort angeboten werden.

Situation 3 – Wenn sich Ihre Fluggesellschaft mit Ihrem Check-in-Gepäck verspätet

Verspätet sich Ihre Fluggesellschaft mit Ihrem aufgegebenen Gepäck, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Entschädigung. Dies ergibt sich aus dem sogenannten Montrealer Abkommen festgelegt. Bei Verlust oder Beschädigung Ihres Gepäcks auf einem Flug stehen den Passagieren demnach bis zu 1.430 Euro Entschädigung zu.

Situation 4 – Wenn sich die geplante Abflugzeit um mehr als drei Stunden nach hinten verschiebt

Die Fluggesellschaft muss den Kunden zwei Wochen vor Abflug eine Möglichkeit geben, den Flug zu stornieren oder umzubuchen. Wenn diese nicht passiert, muss die Airline die Kosten des Tickets und schuldet eine Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung.

Entschädigung unbedingt einfordern!

Das europäische wie auch das deutsche Reiserecht kennen viele Fälle, in denen den Passagieren eine Entschädigung zusteht. Der Umfang der Ausgleichsleistungen schwankt mit der Dauer der Verspätung, der Entfernung und dem anwendbaren Recht des Landes. Hier setzt der Service von Flightright an. Mit einem automatisierten Antragsprozess werden Forderungen erfasst und digital in das System eingepflegt. So kann sich das Unternehmen leisten, viele Passagiere gleichzeitig zu besonders günstigen Konditionen zu vertreten. Wer von seinem Fluganbieter unfair behandelt wurde, sollte sich daher nicht einschüchtern lassen und auf seinem Recht bestehen.

 


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