So sparen Senioren im Alter

Das ganze Leben lang arbeiten und von der Rente immer noch ein Stück dem Staat abgeben? Mithilfe einfacher Tricks müssen Rentner keine Steuern zahlen.
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Informierter Rentner: Mit etwas Glück drückt er die Steuern auf null.

Schreibt Kathrin Gotthold auf «Welt.de». Besonders für Senioren kann es sich lohnen, Ausgaben für Versicherungen und Gesundheit, sowie Haushaltshilfen oder Pflegekräfte abzusetzen und so die Steuerlast zu senken. Wer eine gesetzliche Rente, eine Betriebsrente oder auch eine Pension bezieht, muss in der Regel weiterhin Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Diese Beiträge belasten Ruheständler recht stark. Jedoch können sie sie ebenfalls stark entlasten - nämlich in der Steuererklärung. Beiträge für Versicherungspolicen sind in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Darunter fallen auch die Kosten für die Basiskranken- und Pflegeversicherung.

Senioren sollten ihren Versicherungsordner aber besonders gründlich durchforsten und wirklich alle Versicherungsbeiträge in ihrer Steuererklärung auflisten. Nicht nur Versicherungsbeiträge können Steuerzahler anrechnen. Ein weiterer Weg die Steuerlast zu senken ist, Kosten anzurechnen, die das Finanzamt als aussergewöhnliche Belastungen anerkennt.

Unter diesen Punkt fallen unter anderem Ausgaben für Medikamente oder medizinische Hilfsmittel. Doch selbst wenn die Kosten im Alter dafür steigen, müssen Steuerzahler bedenken, dass sie Kosten bis zu einer gewissen Grenze selbst tragen müssen.

Einen Pflegepauschbetrag in Höhe von 924 Euro kann beantragen, wer eine Person in seinem Haushalt pflegt, die in Pflegestufe III eingestuft oder hilflos ist. Ausserdem darf der Pflegende für seinen Pflegedienst nicht entlohnt werden.

Statt der Geltendmachung des Pauschbetrages können Angehörige die Ausgaben für Pflege einzeln auflisten. So fallen sie unter den Punkt aussergewöhnliche Belastungen - und können somit helfen, über die Grenze der zumutbaren Belastung zu springen.

Wer im Jahr 2011 das Alter von 64 erreicht hat, bekommt 28,8 Prozent der Bezüge angerechnet - maximal 1368 Euro. Wer genug absetzbare Posten findet, kann seine Einkünfte unter den Grundfreibetrag drücken.

Diese magische Grenze liegt für Alleinstehende bei 8004 Euro und für zusammen veranlagte Eheleute bei 16.008 Euro. Vor allem Rentner schaffen das häufig - so dass sie gar keine Steuern zahlen müssen.

www.welt.de


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