3 Mythen rund um die Pflegeversicherung

Gerade in unserer alternden Gesellschaft nimmt das Thema Pflegeversicherung eine immer wichtigere Rolle ein.
Pflegeversicherung

Hier trifft der Wunsch nach möglichst langer Unabhängigkeit im Alter auf finanzielle Aspekte, was die grosse Bedeutung des Themas untermalt. Doch noch immer ranken sich einige Mythen rund um dieses Thema, auf die wir nun genauer eingehen möchten.

Mythos 1: Eine Pflegeversicherung sollte spätestens mit Ende 50 abgeschlossen werden

Noch immer hält sich die Annahme hartnäckig, dass die Versicherung spätestens ab Ende 50 abgeschlossen werden muss. Ansonsten sei es nicht mehr möglich, Angebote von den Versicherern einzuholen. In der Tat ist es ratsam, die Versicherung so früh wie möglich abzuschliessen. Ende 40 und Anfang 50 gibt es meist ein sehr gutes Verhältnis von Preis und Leistung, auf dem das Paket aufbauen kann. Wer bereits ein höheres Alter erreichte, kommt dennoch für die Absicherung zu sorgen und dafür gute Angebote zu erhalten.

Mythos 2: Der Grossteil der Leistungen sollte für den Pflegegrad 5 vereinbart werden

In der Versicherungspolice werden die Leistungen für alle 5 Pflegegrad dokumentiert. Da die Kosten im Leistungsfall im Pflegegrad 5 offensichtlich am grössten sind, sollte dort auch das höchste Pflegetagegeld abgesichert werden, so der Mythos.

Wirft man jedoch einen Blick in die offizielle Pflegestatistik (Stand 30.06.2017) des Gesundheitsministeriums zeichnet sich ein völlig anderes Bild ab. Mehr als 70% alle pflegebedürftigen Personen erhalten nach der Umstellung von Pflegestufen in Pflegegrade Anfang 2017, Leistungen aus dem Pflegegrad 2 und 3. 

Nachfolgende die Aufteilung aller Leistungsempfänger (3.103.839 Personen) per 30.06.2017

Pflegegrad 1: 78.634 Personen 

Pflegegrad 2: 1.403.380 Personen

Pflegegrad 3: 882.355 Personen

Pflegegrad 4: 502.806 Personen

Pflegegrad 5: 236.664 Personen

Deshalb sollte man bei der privaten Pflegeabsicherung auf eine gleichmässige Verteilung der Tagegelder achten. Am einfachsten ist dies möglich, wenn man sich für einen flexiblen Tarif entscheidet. Flexibel bedeutet, dass man die Leistungen für jeden Pflegegrad individuell wählen kann.

Entscheidet man sich für den Abschluss eines starren Tarifs (Hinweis: Hier kann man nur das Tagegeld für den Pflegegrad 5 individuell wählen), sollte man zumindest darauf achten, dass die Leistungen in den wichtigen Pflegegraden 2 und 3 entsprechend gut abgesichert sind.

Bei der Wahl des Tagegeldes für den jeweiligen Pflegegrad sollte auch bedacht werden, dass die meisten Menschen nach wie vor den Wunsch haben zu Hause gepflegt zu werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn auch eine entsprechende finanzielle Absicherung vorhanden ist. 

Mythos 3: Kostenlose Sachleistungen können immer beantragt werden

Dieser Mythos ist wahr - tatsächlich haben pflegende Angehörige stets die Möglichkeit, Sachleistungen in einem gewissen Umfang vom Versicherer zu erhalten. Dazu zählt in erster Linie eine grundlegende sanitäre Ausstattung, mit der es möglich ist, einen Teil der Pflege selbst zu übernehmen. So werden pflegende Angehörige nicht zusätzlich durch die Materialkosten belastet, welche die benötigten Utensilien mit sich bringen können. In der Regel genügt sogar ein kurzer schriftlicher Antrag beim Versicherer, um in den Genuss dieser Leistungen zu kommen und dadurch eine wesentliche Erleichterung des Alltags zu verspüren.

Unter dem Strich herrscht also viel Unklarheit über Abschluss einer Versicherung nachzudenken haben, wird es von entscheidender Bedeutung sein, sich dem Thema objektiv zu nähern und dadurch für zahlreiche Menschen die beste Lösung zu finden. Diese muss einerseits den finanziellen Möglichkeiten entsprechen und auf der anderen Seite die gewünschte gesundheitliche Absicherung für das Alter bereithalten. 


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