Alter und Rente in Schweden – Wie sieht es dort aus?

Unser benachbartes Skandinavien, unter anderem Schweden, ist bei vielen Deutschen gerade für ein fortschrittliches Sozialwesen bekannt.
Rentenversicherung - Leben in Schweden
Was zeichnet die schwedische Rente aus? Und wo liegen grundsätzliche Unterschiede zur deutschen Rente und Sozialversicherung? - Bildquelle: Image by Stefan Trostel from Pixabay 

Aber was zeichnet die schwedische Rente aus? Und wo liegen grundsätzliche Unterschiede zur deutschen Rente und Sozialversicherung? Mehr dazu hier.

Die Drei Säulen

Wie in Deutschland, ist das Rentenamt (schwedisch: Pensionsmyndigheten) ein Teil des gesamten, schwedischen Sozialversicherungssystems. Insgesamt sind es vier – zusätzlich zum Rentenamt das Sozialversicherungsamt, die Zentralbehörde für den Arbeitsmarkt und das Zentralamt für das Gesundheits- und Sozialwesen.
Das schwedische Rentenamt unterscheidet, bzw. zahlt die Rente in drei verschiedenen Säulen aus:

Die erste Säule ist die entgeltbezogene Altersrente (schwed: Inkomstpension) und bezieht sich auf alle sozialversicherungsfälligen Einnahmen ab dem 16. Lebensjahr. Eine Mindestversicherungszeit oder Wartezeit wie in Deutschland gibt es nicht, und prinzipiell reichen Einkommen von über einem Jahr aus, die entgeltbezogene Rente zu beziehen. Die Rentenhöhe wird mit dem Annuitätsfaktor berechnet, welcher abgängig von der Lebenserwartung, dem Zugangsalter und der Lohnentwicklung des Beziehers ist.

Die zweite Säule ist die Prämienrente (Premiepension) und wird bestimmt nach den Einkünften über das gesamte Erwerbsleben hinweg. Auch wenn hier die Lebenserwartung und das Zugangsalter mitwirken, spielt der Fonds und dessen Entwicklung eine grössere Rolle. Der Versicherte entscheidet dann, ob er das Geld im Fonds lässt, oder stattdessen in eine Lebensversicherung oder dem Staatsfonds einzahlt. Ein monatlicher Festbetrag der Rente ist dadurch garantiert.

Die dritte Säule und der Hauptunterschied zum deutschen Rentensystem, ist eine „Mindestrente bei Bedarf“ – eine Garantierente (Garantipension). Wer 40 Jahre lang in Schweden gewohnt hat, bezieht zwischen 9.000 und 10.000 Euro Jahresrente. Die Voraussetzung für den Bezug der Garantierente ist allerdings für mindestens drei Jahre in Schweden gewohnt zu haben. Für jedes Jahr – bis zum 40. Lebensjahr in Schweden – wird die Garantierente um 1/40 gekürzt, recht einfach zu verstehen. Also je länger man in Schweden verbleiben würde, desto mehr Garantierente bezieht man ganz automatisch. Allerdings werden ausländische Renten in die Garantierente mitverrechnet.

Urlaub in Schweden

Ein gutes Rentensystem spricht einem zu, allerdings hat Schweden auch viel mehr zu bieten als das. Die Natur, die von abermals vielen Seen und Inseln geprägt sind, sowie von Stränden, Wäldern bis hin zu kargem Gebirge, spricht für sich. Viele Urlauber kommen gerade wegen der Natur nach Schweden und lehnen Ballungsgebiete ab. Schweden gilt auch als Land mit Hintergrund und Geschichte. Eine grossartige, kulturelle – und natürlich modische – Vielfalt bildet den perfekten Kontrapunkt.

Man muss nicht gleich übereifrig werden und gleich wegen der soliden Rente dort hinziehen, aber wenn die Idee einem zuspricht, und das Land generell einen guten Eindruck weckt, dann bietet es sich an ein Ferienhaus über einen Zeitraum zu mieten. Interchalet ist ein solcher Anbieter, der nette Ferienhäuser in Schweden bereitstellt. Schweden ist ein grossartiges Land urlaubstechnisch zu verweilen und Ferienhäuser sind gerade in Schweden der absolute Trend. Viele Angebote in diverser Natur machen die Entscheidung oft nicht leicht. Aber günstiger als Hotels oder besser als im Tourismus-Hotspot um den letzten Tisch im Café zu kämpfen, ist ein Ferienhaus in Schweden allemal. Und sonst kann man am Ende des Urlaubs in Stockholm nochmals vorbeischauen und sich über die schwedische Rente für Ausländer erkunden.

Es ist auch inzwischen gar nicht mehr unüblich im Ausland Rente zu beziehen, wie die Daten der Deutschen Rentenversicherung bestätigen.

Hier lernt man unter Anderem, was man beim Rentenbezug im Ausland beachten sollte, wie z.B. zu welchem Land man weiterhin Steuern zahle.

Grundsätzliches

  • Alle Bürger in Schweden sind ab dem 16. Lebensjahr durch steuerpflichtige Einkünfte sozialpflichtversichert.
  • Alle Arbeitnehmer und Selbständige sind von der Versicherungspflicht betroffen.
  • Die für die Sozialversicherung fällige Abschlagshöhe beträgt 35% – davon zahlt der Arbeitgeber das meiste. In Deutschland ist die Höhe zumeist sehr ähnlich, wird aber zwischen Arbeitgeber und -nehmer gleich aufgeteilt, nämlich 50-50.
  • Der schwedische Rentner ist nicht dazu verpflichtet „in Rente zu gehen“. Heisst, dass er normal weiterarbeiten darf während er die Rente bezieht. Nur die Zustimmung des Arbeitgebers ist hierzu erforderlich. Das Hinzuverdienen nebst der Rente fliesst nicht mit in die Rente ein. Heisst, dass er ebenso die Möglichkeit hat die Rente erst später zu beziehen – zu einem grösseren Umfang wohlgemerkt.
  • Der schwedische Rentner hat das Recht zu entscheiden, in welcher Höhe er die Rente beziehen möchte. Und zwar zu 25, 50, 75 oder 100 Prozent.
  • 18,5% des Gesamtbruttoeinkommens fliessen in die schwedische Rentenversicherung ein.
  • Die schwedische Rente unterliegt keinen Sozialabgaben.
  • Falls die Garantierente nicht ausreiche, kann man immer noch einen staatl. Antrag auf (Wohn-)Kostenermässigung stellen.

Falls Sie sich weiterhin über die schwedische Rente informieren möchten, empfiehlt es sich direkt an den dafür verantwortlichen Verbindungsstellen zu wenden. Für die in Deutschland sesshaften Bürger sind dies z.B. die Deutsche Rentenversicherung, die DRV Knappschaft-Bahn-See oder die DRV Nord.

Bildquelle: Image by Stefan Trostel from Pixabay 

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