KRIMINALITÄT
Die 7 fiesen Tricks der Senioren-Abzocker
Die sieben dreistesten Tricks der Abzocker hat «badische-zeitung.de» zusammengestellt.
Die Kriminellen sind gerissen und feilen an ihren Betrugsmaschen. Um ihre Opfer hereinzulegen, geben sich manche Diebe sogar als Polizisten aus. Die BZ stellt das Problem der Abzocke von Senioren in einer dreiteiligen Serie vor und erklärt, wann es von Vorteil ist, skeptisch zu sein. Heute: die sieben dreistesten Maschen.
1. Die gekaperte Telefonnummer
Eine der neueren und momentan weit verbreiteten Betrugsmethoden ist die Manipulation originaler Rufnummern. Experten nennen das Call-ID-Spoofing. Vor dieser Masche warnt auch der Weisse Ring. Die Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer schildert ein typisches Szenario: Das Opfer wird von einem vermeintlichen Staatsanwalt angerufen und über bevorstehende Ermittlungen informiert. Der falsche Staatsanwalt rät dem Opfer, sich Beistand von einem Anwalt - in Wahrheit ein Komplize - zu holen, um die Angelegenheit aussergerichtlich aus der Welt zu schaffen. Kurze Zeit später ruft der falsche Anwalt beim Opfer an und rät ihm, mehrere Tausend Euro auf ein bestimmtes Konto einzuzahlen und so dem Strafverfahren zu entgehen. Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, meldet sich kurze Zeit später auch noch ein angeblicher Kriminalbeamter und bestätigt den Vorgang. Das besonders Perfide hierbei: Die Nummer, die bei dem Anrufempfänger im Display angezeigt wird, ist echt. Zuletzt warnte die Dortmunder Polizei im Juli vor betrügerischen Anrufen unter ihrer internen Nummer. Das funktioniert, weil es technisch möglich ist, über Internettelefonie eine Verbindung mit allen deutschen Vorwahlziffern einzurichten. Die Betrüger rufen somit unter der originalen Nummer einer Behörde, einer Dienststelle oder eines Büros an. Sucht der Angerufene also im Internet oder im Telefonbuch nach der Nummer, sieht er, dass diese tatsächlich zu einem Anwalt gehört. Drückt er die Rückruftaste, wird er automatisch zu den meist bandenmässig agierenden Tätern durchgestellt.
Wie Sie sich schützen können:
Nicht von der Drohkulisse eines Ermittlungsverfahrens einschüchtern lassen, rät Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des Weissen Rings. Über ein Ermittlungsverfahren wird man schriftlich informiert, entweder per Einschreiben oder mit einer Zustellungsurkunde speziell für amtliche Schriftstücke. Wer von Anwälten angerufen wird und am Telefon zu Strafzahlungen oder der Herausgabe sensibler Daten gedrängt wird, sollte dies verweigern. Besser ist es, sich durch Kontrollanrufe beim mutmasslichen Anwalt dessen Identität bestätigen zu lassen - und dabei nicht die Rückruftaste zu wählen, sondern im Telefonbuch nachzuschauen. Im Zweifel gilt: 110 wählen!
2. Der Klassiker
Beim Enkeltrick durchsuchen die Betrüger das Telefonbuch nach altmodisch klingenden Namen wie Hilde, Waltraud oder Egon. Am Telefon geben sie sich als Enkel oder naher Verwandter aus, indem sie das Opfer ihren Namen erraten lassen - und diesen dann annehmen. Dann wird Druck aufgebaut: Man sei in einer Notlage und a) brauche Geld für eine Operation, b) wurde bestohlen und sitze im Ausland fest oder c) habe einen Unfall verursacht und müsse für die Behandlung der Verletzten (oft ein Kind) zahlen. Es endet damit, dass das Opfer einem Boten Geld aushändigen soll - denn der falsche Enkel kann gerade angeblich nicht persönlich vorbeikommen. Aber auch Schmuckstücke werden genommen oder das Opfer gleich zum Geld abheben zur Bank gefahren. Die Betrüger erfinden immer neue Varianten der Geschichte und nutzen die Aufregung und die Hilfsbereitschaft ihrer Opfer schamlos aus.
Wie Sie sich schützen können:
Wer den Enkeltrick kennt, kann den Betrüger auflaufen lassen, indem man einen falschen Namen nennt - springt der Anrufer darauf an, ist klar: Das ist ein Trick. Prinzipiell gilt: Geben Sie unbekannten Personen nie grössere Mengen Geldes!
3. Der Kripotrick
Seit einigen Monaten häufen sich Polizeimeldungen über falsche Kripobeamte. Das sind Betrüger, die sich als Polizisten ausgeben. Es geht dabei darum, in die Wohnung des Opfers zu gelangen, um dieses auszurauben - oder das Opfer zur freiwilligen Herausgabe von Geld zu bringen. In die Wohnung versuchen die falschen Kripobeamten zu gelangen, indem sie anrufen und behaupten, sie hätten bei Einbrechern einen Zettel mit der Adresse des Opfers gefunden: Bei ihm solle wohl eingebrochen werden. Sie schüren Angst und bieten an, zur Sicherung vorbeizukommen. Doch der Kripotrick geht noch hinterhältiger. Die Betrüger führen den Enkeltrick aus - und melden sich danach erneut bei ihrem Opfer: als falsche Kripobeamte, die den Fall angeblich aufklären wollen. So geschehen Anfang dieses Jahres in München. Ein 88-Jähriger fiel auf den Enkeltrick herein und übergab einem falschen Notar 45 000 Euro, um seiner angeblichen Nichte bei einem Wohnungskauf zu helfen. Kurz darauf meldete sich eine falsche Kripobeamtin. Diese erklärte dem 88-Jährigen, er sei betrogen worden, und bat ihn, beim Ermittlungsverfahren zu helfen. Dazu solle er dem falschen Notar erneut Geld übergeben - die fingierte Übergabe überwache die Polizei. Nur so könne man die Täter schnappen. Das Geld erhalte der Lockvogel umgehend zurück. Das Opfer glaubte, die Münchner Polizei zu unterstützen und übergab einem Mann mehrere Zehntausend Euro. Erst später fand der Senior heraus, dass er erneut betrogen worden war.
Wie Sie sich schützen können:
Die Polizei würde niemals jemanden auffordern, eigenes Geld abzuheben und als Lockvogel zu fungieren. Das Bundeskriminalamt rät: Wer an der Echtheit der Polizisten zweifelt, soll die 110 wählen.
4. Der unerwartete Gewinn
"Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen!" Mit diesem falschen Versprechen melden sich Betrüger, gerne auch übers Telefon. Als falscher Anwalt behaupten sie dann beispielsweise, um einen Gewinn zu erhalten, müsse das Opfer zunächst eine Gebühr oder eine Steuer überweisen - zum Beispiel per elektronischem Geldtransfer mit Western Union oder UKash an ein Konto im Ausland. Bei einem Gewinn von mehreren Zehntausend Euro seien einige Tausend Euro ja vergleichsweise wenig, versuchen die Täter ihre Opfer zu überzeugen. Kurz darauf ruft ausserdem ein falscher Notar an und bestätigt den Gewinn und die nötigen Gebühren. Wer einmal zahlt, wird immer weiter zur Kasse gebeten - so lange, wie man es mitmacht.
Wie Sie sich schützen können:
Wer an keinem Gewinnspiel teilgenommen hat, kann gar nichts gewinnen. Ausserdem gilt: Eine Lotteriegesellschaft verlangt für die Aushändigung eines Gewinns niemals Vorausgebühren. Wer einen Verdacht hegt, dass bei einem Anruf etwas faul ist, sollte die Polizei benachrichtigen und die Rufnummer der Bundesnetzagentur (Hotline zum Thema Rufnummernmissbrauch: 0291/9955-206) mitteilen, damit diese gesperrt wird.
5. Der Trickdieb
Viele Trickdiebstähle finden auf der Strasse statt. Meist gelingen sie wegen des Überraschungseffekts und der Hilfsbereitschaft der Opfer. Dabei gehen die Täter oft zu zweit vor, warnt das Bundesministerium für Senioren in einer Broschüre zum Schutz vor Betrügern und Trickdieben. Eine von vielen Varianten ist der Geldwechseltrick. Dabei bittet die Täterin oder der Täter darum, Geld zu wechseln, zum Beispiel für den Parkscheinautomaten. Wenn das meist ältere Opfer im Geldbeutel nach Kleingeld kramt, bietet die Diebin oder der Dieb seine Hilfe an, nach Münzen zu suchen. Währenddessen zieht der Täter Geldscheine aus dem Portemonnaie. Die Diebe sind Profis und besonders geschickt, sodass die Opfer meistens erst später merken, dass sie bestohlen wurden. Zu zweit treten die Täter beim Remplertrick in Aktion. Ein Täter rempelt das Opfer an, verschüttet Flüssigkeit auf dessen Kleidung, entschuldigt sich dann wortreich und versucht, den Fleck zu beseitigen. Währenddessen klaut der oder die Komplizin den Geldbeutel des Opfers.
Wie Sie sich schützen können:
Halten Sie einen gewissen Abstand zu unbekannten Personen. Sagen Sie Nein. Wenn Sie sich bedrängt fühlen, fordern Sie andere Passanten zur Hilfe auf.
6. Die falschen Techniker
Es geht darum, sich Zutritt zur Wohnung des Opfers zu verschaffen: Ob als angebliche Mitarbeiter der Stadtwerke, die die Wasserleitungen überprüfen wollen, als falsche Installateure, die Elektroleitungen modernisieren oder vorgebliche Mitarbeiter der Stadt, die eine Umfrage unter Senioren durchführen. Wenn die Täter in der Wohnung sind, gibt einer von ihnen - meist eine Frau - vor, die Toilette benutzen zu müssen und durchsucht die Wohnung nach Geld und Wertgegenständen, während der Komplize das Opfer ablenkt.
Wie Sie sich schützen können:
Behördenmitarbeiter oder Handwerker erscheinen nicht ohne Ankündigung. Steht doch einer vor Ihrer Tür, können Sie ihn wegschicken und erst eine Terminvereinbarung verlangen. Generell gilt: Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung - vor allem nicht, wenn Sie alleine sind!
7. Die Kaffeefahrt
Vermutlich noch älter als der Enkeltrick, aber immer noch existent und erfolgreich, ist die Kaffeefahrt. Teils nehmen Senioren wider besseren Wissens teil, um in Gesellschaft zu sein und nehmen sich vor, nichts zu kaufen. Aber sie geraten dann doch so unter Druck, dass sie sich zum Kauf von überteuerten Heizdecken, Kleidung, Medikamenten oder Elektrogeräten verleiten lassen. Laut Bundesministerium für Senioren sei Teilnehmern schon angedroht worden, sie würden nicht nach Hause gefahren werden - bis sie etwas kaufen. Geht's um die 14-tägige Widerrufsfrist, sind die Veranstalter dann schwer zu erreichen.
Wie Sie sich schützen können:
Zumindest die Postanschrift der Verkäufer sollte man zwecks Widerruf verlangen. Generell rät das Ministerium: Seien Sie skeptisch, lassen Sie sich nicht einschüchtern! Keiner kann Sie zu einem Kauf zwingen.
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