Traumreisen im Alter: Rechte kennen, Geldbeutel schonen

Häufig beginnt und endet die Reise mit einem Langstreckenflug. Genau hier liegen oft die Probleme die auftauchen können.
Flugverspätungen können zu Entschädigungen berechtigen.
Flugverspätungen können zu Entschädigungen berechtigen. – (Pixabay)

Jetzt ist Zeit für die großen Reisen. Im Ruhestand können Ziele angeflogen werden, für die im Berufsleben einfach kein Platz war: Kreuzfahrt durch die Karibik, Rundreise durch Japan, Safari in Namibia. Wer weiter und länger fliegt, wird dabei bald auch mit Pannen konfrontiert. Flugverspätungen, Gepäckprobleme, plötzliche Erkrankungen. Wer vorbereitet ist, schützt sein Geld und behält die Nerven.

Reisende ab 60 gehören zu den aktivsten Gruppen überhaupt

Laut dem Deutschen Reiseverband (DRV) gehören Reisende ab 60 Jahren zu den kaufkräftigsten und reisefreudigsten Gruppen in Deutschland. Sie buchen häufiger Fernreisen, bleiben länger am Zielort und investieren pro Reise mehr Geld als Jüngere. Der durchschnittliche Aufenthalt liegt bei 14 bis 21 Tagen. Damit sind zugleich höhere Buchungssummen und damit auch größere finanzielle Verluste verbunden, wenn etwas schiefgeht. Beliebte Reiseziele sind vor allem Länder in Südostasien, Australien, Südamerika und die Kanarischen Inseln. Kreuzfahrten gelten als angesagter Trend, weil sie Bequemlichkeit und Abwechslung vereinen. Viele dieser Touren führen nur über Umweg oder gar nicht ohne Umwege an die Zielorte. Häufig beginnt und endet die Reise mit einem Langstreckenflug. Genau hier liegen oft die Probleme.

Passagierrechte bei Flugverspätungen: Was steht Ihnen konkret zu

Im europäischen Luftraum kommen Verspätungen nicht selten vor. Laut der europäischen Luftverkehrsbehörde Eurocontrol kamen im Jahr 2023 rund 38 Prozent aller Flüge in Europa verspätet an. Wer betroffen ist, hat nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 ganz klare Ansprüche.

Sobald sich die Ankunftszeit um mindestens drei Stunden verspätet, können Passagiere eine Flugverspätung Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Person verlangen. Die Höhe hängt von der Flugdistanz ab: Bis 1.500 Kilometer sind es 250 Euro, bei 1.500 bis 3.500 Kilometer 400 Euro und bei mehr als 3.500 Kilometer sind es 600 Euro.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Verspätung durch Umstände verursacht wird, die im Einflussbereich der Airline liegen. Technische Probleme am Flugzeug gehören jedenfalls nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dazu und berechtigen zur Entschädigung. Entziehung von der Zahlungspflicht gewähren nur höhere Gewalt, etwa Streiks der Flugsicherung oder Sturm und Hagelschauer. Wer im Zweifelsfall schnell handelt, ist besser dran:
Sofort Flugnummer, Abflugzeit und tatsächliche Ankunftszeit notieren, beim Bodenpersonal eine schriftliche Erklärung wegen Verspätung verlangen und Belege sammeln.

Reiseversicherungen: Diese drei Bausteine sollten Ruheständler kennen

Eine gute Reiseversicherung ist bei aller Ferne nicht optional, sondern die Grundlage jeder Reiseplanung. Nicht vergessen: Bei Reisen außerhalb Europas kommt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel für Behandlungskosten nicht auf. Eine private Versicherung mit Klausel für Rücktransport erspart fünf- bis sechsstellige Kosten, etwa bei einem ärztlichen Notfall in den USA oder in Australien. Reiserücktrittsversicherung: Wer kurz vor Reisebeginn erkrankt und seine Reise stornieren muss, der muss oft mit 50 bis 80 Prozent Stornogebühren rechnen. Eine Rücktrittsversicherung springt hier ein. Für Reisende mit Vorerkrankungen lohnt ein Blick ins Kleingedruckte: Bei einigen Anbietern sind bekannte Erkrankungen ausdrücklich ausgeschlossen.

Reiseabbruchversicherung: Musst du deine Reise vorzeitig abbrechen, etwa wegen eines Todesfalls in der Familie, erstattet diese Versicherung dir die anteiligen nicht genutzten Leistungen. Besonders bei Kreuzfahrten oder mehrteiligen Rundreisen kann das mehrere tausend Euro ausmachen.

Vergleiche verschiedener Anbieter bietet die Stiftung Warentest, die Reiseversicherungen regelmäßig unter die Lupe nimmt und bewertet.

Praktische Vorbereitung: Das sollte vor dem Abflug erledigt sein

Die Gültigkeit deines Reisepasses sollte mindestens sechs Monate über die Rückreise hinaus gelten, da viele Länder diese Restgültigkeit verlangen. Impfpflichten, Einreisebestimmungen und Ähnliches können sich kurzfristig ändern. Das Auswärtige Amt hält für jedes Reiseziel aktuelle Informationen bereit, zuverlässig und kostenlos.

Wer auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen ist, packt am besten einen mehrsprachigen Medikamentenplan und ein ärztliches Attest in das Gepäck. Manche Arzneimittel, die in Deutschland frei erhältlich sind, gelten andernorts als Betäubungsmittel und können bei Einreise beschlagnahmt werden. Flugtickets, Versicherungspolicen und Notfallnummern sollten sowohl digital als auch in Papierform ins Handgepäck.

Wer gut vorbereitet auf Reise geht, schützt nicht nur sein Budget, sondern hat auch im Schadensfall sehr viel bessere Chancen auf volle Erstattung und Entschädigung.

 


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