Was passiert mit meinen Tieren im Notfall?

Verantwortung für ein tierisches Familienmitglied zu tragen heisst, dessen Grundbedürfnisse zu befriedigen. Und für Notfälle vorzusorgen.
Was passiert mit meinen Tieren im Notfall?
(Bild Alexas Fotos on Unsplash)

Während sich viele Menschen rechtzeitig darüber Gedanken machen, was nach ihrem Ableben mit Haus und Hof geschehen soll, gehen die Haustiere bei der Vorsorgeregelung häufig vergessen. Vielleicht, weil Tiere keine Gegenstände sind und es ausserhalb unserer Vorstellungskraft liegt, dass sie unter Umständen länger auf dieser Erde verweilen als wir. Vielleicht aber auch, weil der Gedanke an eine Trennung zu sehr schmerzt und man es deshalb vorzieht, sich nicht damit auseinanderzusetzen. Doch gerade, weil uns unsere Haustiere so sehr am Herzen liegen, ist es sinnvoll, ihr Wohlergehen nicht dem Schicksal zu überlassen, sollte uns etwas Unvorhergesehenes zustossen.

Der eigene Tod ist jedoch nicht der einzige Grund, Vorkehrungen für die Zukunft unserer tierischen Lieblinge zu treffen. Es lohnt sich in jedem Fall, schriftlich festzuhalten, an wen in einer Notsituation die Verantwortung für das Haustier übertragen werden soll.

Damit ein Notfallplan greift, setzen sich pflichtbewusste Tierhalter am besten heute schon mit folgenden Punkten auseinander:

à Wer weiss von meinem Tier?

Informieren Sie Ihre Angehörigen und Freunde über Ihr Tier für den Fall, dass Sie nicht mehr ansprechbar sind und diese Personen nicht mehr selber kontaktieren können.

à Wer hat Zugang zu meinem Tier?

Tragen Sie einen Notfallausweis im Portemonnaie mit Angaben zu Ihrem Tier und dessen Aufenthaltsort. (Kostenlose Notfallausweise und andere nützliche Helfer finden Sie im SUST-Webshop www.susyutzinger.ch/shop)

à Wer übernimmt im Notfall die Betreuung meines Tieres?

Legen Sie schriftlich fest, welche Person oder Organisation Ihres Vertrauens in einem Notfall die Betreuung Ihres Tieres übernehmen soll und orientieren Sie über den gesundheitlichen Zustand und Pflegebedarf Ihres Tieres.

à Wie kommen diese Wünsche zum Zuge?

Informieren Sie die betreffende Person oder Organisation und regeln Sie Ihre Wünsche oder die gemeinsame Vereinbarung in einem schriftlichen Dokument. Überlassen Sie der Person oder Organisation eine Kopie und informieren Sie jemanden über den Aufbewahrungsort Ihrer Unterlagen.

à Weitere Hilfsmittel im Notfall:

• Bringen Sie einen Notfallkleber gut sichtbar an Ihrer Haustüre an, damit im Falle eines Brandes die Feuerwehr über das Tier informiert ist. (Ein solcher Aufkleber ist ebenfalls im SUST-Shop kostenlos erhältlich).
• Halten Sie eine Notfalltasche gut auffindbar bereit, damit die vorgesehene Person oder Organisation schnell alles Notwendige für das Wohlergehen Ihres Tieres findet. (Z.B. Leine, Maulkorb, einige Futterrationen, Impfausweis, Medikamente, Infos zum Verhalten und Vorlieben des Tieres etc.)
 

Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz steht für nachhaltigen und professionellen Tierschutz in der Schweiz und in vielen anderen Ländern. Seit über 21 Jahren trägt die SUST mit Fachwissen und Erfahrung dazu bei, dass Tierleid nachhaltig vermindert oder gar verhindert wird. www.susyutzinger.ch


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