So finanzieren Rentner ihre Träume

Viele Senioren sehen den Eintritt ins Rentenalter heute als neuen Lebensabschnitt in dem sie etwas Spannendes erleben wollen.
Rente
Wohin die Renten ausbezahlt werden

Hierfür wollen viele Rentner ihren Lebensabend in der Ferne verbringen. Ausreisewillige sollten den Umzug in die Ferne gründlich planen. Denn die Höhe der monatlichen Rente, die Senioren in der neuen Heimat erhalten, ist beispielsweise an einige Faktoren geknüpft. 

Der aktuelle Ratgeber „Im Alter keine Grenzen“ von finanzen.de gibt den auswanderungsfreudigen Senioren einen Leitfaden, wie Sie den Traum vom Lebensabend im Ausland wahr werden lassen können. 

Heute ist das Leben in einem anderen Land längst nicht mehr nur der Traum von vielen jungen Menschen. Immer mehr Senioren zieht es in die Ferne, da neue Abenteuer und ein spannender Lebensabschnitt locken. Doch neben den vielen positiven Aspekten müssen sich Rentner auch Gedanken über einige praktische Details ihres neuen Lebens machen. Allen voran steht die Frage nach den finanziellen Mitteln in der Ferne. Ausreisewillige Senioren sollten sich schon frühzeitig über ihren Anspruch auf Rente im Ausland erkundigen und genau wissen, mit wie viel Kosten der bisherige Lebensstandard zu halten ist. Ausserdem gilt es Steuerfragen genau unter die Lupe zu nehmen. 

Rente im Ausland: Wie viel Geld steht Senioren zu?
Der gesetzliche Rentenanspruch bleibt auch an einem Wohnsitz jenseits der Bundesrepublik bestehen. Rentner sind jedoch allein für die anfallenden Kosten von Überweisung und Kursschwankungen bei Fremdwährung verantwortlich. In Abhängigkeit von der Wahl eines EU-Landes oder Nicht-EU-Landes kann es in Ausnahmefällen sogar dazu kommen, dass die Rente nur eingeschränkt oder gar nicht überwiesen wird. Die private Altersvorsorge in Form einer Riester Rente kann zum Sorgenkind werden. Entscheiden sich Ruheständler für ein aussereuropäisches Land, müssen sie alle erhaltenen staatlichen Zulagen vollständig zurückzahlen. 

Steuererklärung auch für Rentner im Ausland
Auch Senioren, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, kommen um die jährliche Steuererklärung nicht herum. Wer nur vorübergehend einen Wohnsitz im Ausland hat – also beispielsweise den Winter in Spanien und den Sommer in Deutschland verbringt – der zahlt ganz normal in der Bundesrepublik seine Steuern. Für alle anderen Auswanderer gelten besondere Regelungen. Deutschland hat mit einigen Ländern ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen, das regelt, wie viele Steuern Rentner an den deutschen Staat zahlen müssen. Ruheständler, die ihren permanenten Wohnsitz im Ausland haben, sind in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet vor allem, dass ihnen der Grundfreibetrag verloren geht, aussergewöhnliche Belastungen nicht mehr abgesetzt werden können und kein Ehegatten-Splitting mehr möglich ist. 


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