Wie Rentner heute noch einen Kredit bekommen

Rund 21,5 Millionen Menschen in Deutschland beziehen eine gesetzliche Rente, das sind etwa 26 Prozent der Bevölkerung.

Viele von ihnen wollen im Ruhestand trotzdem noch etwas bewegen: das Bad altersgerecht umbauen, ein neues Auto anschaffen oder eine lang geplante Reise finanzieren. Die weit verbreitete Annahme, dass man ab einem bestimmten Alter grundsätzlich keinen Kredit mehr bekommt, hält sich hartnäckig – ist aber so pauschal nicht richtig.

Kein gesetzliches Höchstalter, aber eigene Bankregeln

Eine gesetzlich festgelegte Altersgrenze für die Kreditvergabe gibt es in Deutschland nicht. Eine pauschale Ablehnung allein wegen des Alters wäre nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sogar unzulässig. Trotzdem prüfen Banken bei älteren Antragstellern genauer hin, aus rein statistischen Gründen: Sie wollen sicherstellen, dass der Kredit auch tatsächlich innerhalb der Lebenszeit zurückgezahlt werden kann. Entscheidend ist deshalb meist nicht das Alter bei Antragstellung, sondern das sogenannte Endalter, also wie alt man bei der letzten Rate sein wird. Je nach Bank liegt diese interne Grenze zwischen 70 und 83 Jahren, manche Filialbanken und Sparkassen sind bei der Vergabe sogar noch flexibler als reine Direktbanken.

Wie Banken die SCHUFA und die Bonität von Rentnern prüfen

Statt des Gehalts tritt bei der Bonitätsprüfung schlicht die Rente an die Stelle des Einkommensnachweises. Die gesetzliche Rente gilt dabei sogar als besonders sicheres, weil unbefristetes und pünktlich gezahltes Einkommen. Wer einen Kredit für Rentner beantragen möchte, sollte den Rentenbescheid griffbereit haben, zusätzlich zu den üblichen Unterlagen wie Personalausweis und SCHUFA-Zustimmung. Die Bank stellt daraus eine einfache Haushaltsrechnung auf: monatliche Renteneinnahmen abzüglich fixer Ausgaben wie Miete, Nebenkosten und Versicherungen. Bleibt danach genug übrig, um die Rate zu bedienen, spricht grundsätzlich nichts gegen eine Zusage. Zusatzeinkommen wie eine Betriebsrente oder Mieteinnahmen lassen sich ergänzend nachweisen und verbessern die Einschätzung zusätzlich.

Was die aktuellen Zahlen zeigen

Dass Rentner beim Kredit keineswegs automatisch schlechter dastehen, zeigen aktuelle Daten und Verbraucherinformationen:

  • Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass bei der Kreditvergabe nicht allein das Alter entscheidend ist. Maßgeblich sind vielmehr die finanzielle Situation insgesamt und die Geschäftspolitik des jeweiligen Kreditinstituts. Einige Banken vergeben Kredite an Rentner, andere hingegen nicht.
  • Haushalte von Ruheständlerinnen und Ruheständlern ab 65 Jahren verfügten 2025 im Median über ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von 2.330 Euro. Im Osten Deutschlands einschließlich Berlin waren es 2.270 Euro, im Westen 2.350 Euro.

Der Trugschluss, Rentner würden grundsätzlich schlechtere Konditionen bekommen, lässt sich damit nicht bestätigen. Entscheidend für eine Kreditentscheidung sind vielmehr die individuelle finanzielle Situation, die Rückzahlungsfähigkeit und die Kriterien des jeweiligen Kreditgebers.

Restschuldversicherung und andere Fallstricke

Ein Punkt, über den sich viele erst bei der Vertragsunterschrift wundern: Manche Banken bieten bei älteren Kreditnehmern eine Restschuldversicherung an, die im Todesfall die offene Summe absichert. Diese ist grundsätzlich freiwillig, im höheren Alter aber oft überteuert, weil das versicherte Risiko naturgemäß höher eingeschätzt wird. Wer keine Erben mit einer möglichen Restschuld belasten möchte, sollte die Kosten genau gegenrechnen, statt die Versicherung unhinterfragt mitzubuchen. Auch ein Vergleich mehrerer Angebote lohnt sich besonders hier, denn die Altersgrenzen der Banken unterscheiden sich stärker als die eigentlichen Zinssätze – eine Bank, die bei der Hausbank abgelehnt wurde, bekommt bei einer anderen häufig problemlos eine Zusage. Wie sich eine Kreditaufnahme grundsätzlich in die eigene Altersvorsorge und Finanzplanung einfügt, sollte dabei immer mitgedacht werden, statt die Entscheidung isoliert von der restlichen Ruhestandsplanung zu treffen.

Neue Regeln ab November 2026

Auch für Kredite an Rentner wird die Bonitätsprüfung künftig einheitlicher geregelt. Der Bundestag hat am 17. April 2026 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie verabschiedet, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Ab dem 20. November 2026 gelten für alle neuen Kreditverträge schärfere, einheitlichere Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung . Für Rentner ändert sich dadurch praktisch wenig, da ihre Bonität schon heute anhand von Renteneinkommen und laufenden Kosten geprüft wird – die neue Regel schafft vor allem mehr einheitliche Standards zwischen den Anbietern.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine gesetzliche Altersgrenze für Kredite?
Nein. Banken orientieren sich stattdessen an einem internen Endalter, meist zwischen 70 und 83 Jahren bei Kreditende.

Zählt die Rente als vollwertiges Einkommen?
Ja, die gesetzliche Rente gilt sogar als besonders sicheres Einkommen, da sie pünktlich und unbefristet gezahlt wird.

Ist eine Restschuldversicherung Pflicht?
Nein, sie ist freiwillig. Im höheren Alter lohnt sich ein genauer Kostenvergleich, da sie oft überteuert ist.

Bekommen Rentner schlechtere Zinsen als Berufstätige?
Nicht zwangsläufig – aktuelle Vergleichsdaten zeigen teilweise sogar leicht günstigere Durchschnittszinsen für Rentner.

Was passiert, wenn die Hausbank ablehnt?
Andere Banken oder Direktbanken haben oft andere Altersgrenzen und Kriterien, ein Vergleich lohnt sich fast immer.


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