Auswirkung von COVID-19 auf Stornierung und Entschädigung

Das Jahr 2020 und die folgenden Jahre waren von Corona und der Pandemie geprägt. Eine Unmenge von Flugreisen wurde abgesagt oder verschoben.

Das Reisen konnte plötzlich nicht mehr so stattfinden wie gewohnt. Der Flugverkehr in vielen Ländern kam zeitweise fast komplett zum Erliegen.

Dieser Artikel rollt das Covid-Szenario noch einmal auf und untersucht, welche Auswirkungen die Covid-19-Pandemie auf Flugstornierungen und Flugausfall Entschädigung für Reisende hatte. 

Vor-COVID-19-Szenario: Die Luftfahrtindustrie und die Rechte der Passagiere

Die Covid-19-Pandemie bedeutete für die ständig wachsende Flugindustrie eine Katastrophe. In den Jahren vor der Corona-Krise hatte die Anzahl der jährlichen Flüge global fortlaufend zugenommen. Im Jahr 2019 wurden weltweit fast 47 Millionen Flüge durchgeführt - mit steigender Tendenz. 

Regelungen für Flugstornierungen und Passagierentschädigungen

Nach dem EU-Recht haben Passagiere bei Stornierungen, Verspätungen und Nichtbeförderung Anspruch auf eine Flugausfall Entschädigung. Die Fluggesellschaft muss den Ticketpreis erstatten und den Fluggast auf einen anderen Flug umbuchen. Die Höhe der Entschädigung wird je nach Ursache der Annullierung, dadurch entstandene Verspätung und auch Länge des stornierten Fluges berechnet.

Diese Verordnung gilt für alle Fluggesellschaften aus einem Land der EU. Bei Flügen, die aus nicht-europäischen Ländern kommen, muss sich der Sitz der Fluggesellschaft in Europa befinden. 

Häufige Gründe für Flugstornierungen vor der Pandemie

Für Flugausfälle gibt es zahlreiche Ursachen. Für einige davon ist die jeweilige Airline verantwortlich, bei anderen handelt es sich um höhere Gewalt. Die häufigsten Gründe für Flugstornierungen sind 

  • Personalmangel bedingt durch Krankheit oder starke Auslastung von Flügen
  • Technische oder sicherheitstechnische Probleme am Flughafen
  • Defekte am Flugzeug 
  • Stornierung aufgrund von mangelnder Auslastung
  • Streiks
  • Extreme Wetterbedingungen am Start- oder Landeflughafen bzw. auf der Flugroute
  • Naturkatastrophen 
  • Terror -oder Gefahrenwarnungen

Bei personellen und operationellen Gründen sowie technischen Defekten und Problemen an Flughäfen liegt die Verantwortung auf Seiten der Airline. Sind Wetter, Naturkatastrophen oder Gefahren die Ursache, handelt es sich um aussergewöhnliche Umstände. Auch Streiks werden oft in diese Kategorie eingestuft. Streiken das Bodenpersonal oder die Fluglotsen, hat die Fluggesellschaft keinen Einfluss darauf. Handelt es sich jedoch um einen internen Streik, könnte die Airline Massnahmen ergreifen.

Unmittelbare Auswirkungen von COVID-19 auf den Flugverkehr

Plötzliche Grenzschliessungen und Gesundheitsvorschriften hatten zur Folge, dass die Flugindustrie in eine Krise geriet. Waren es 2019 noch 46,8 Mio Flüge pro Jahr, waren es 2020 nur noch 22.2 Mio - weniger als die Hälfte.

Anfang März 2020 wurden 10% aller Flüge storniert. Im Verlauf der Pandemie stieg die Rate auf 40–60%, wobei besonders internationale Flüge betroffen waren. Im April 2020 waren mehr als 80% aller Flugbewegungen eingestellt.  

Ein Beispiel: London-Gatwick verzeichnete am 5. Juli 2020 rund 93 Prozent weniger Flüge als am 7. Juli 2019. Am Airport London City gab es am 5. Juli 2020 knapp 99 Prozent weniger. Im Januar 2021 gab es weltweit rund 50% weniger Flüge als in der gleichen Woche des Vorjahres

Stornierungen und Entschädigungsansprüche von Passagieren

In der Anfangsphase der Pandemie erhielten viele Fluggäste keine Rückerstattung, sondern im besten Fall einen Gutschein. Ab Juni 2020 fingen die Airlines dann an, Rückerstattungen zu zahlen. Allerdings kam es meist zu erheblichen Verzögerungen. 

Laut EU-Fluggastrechteverordnung ist die Airline auch bei wegen Covid-19 stornierten Flügen verpflichtet, den Ticketpreis zu erstatten oder einen Gutschein auszustellen. Alternativ kann eine Umbuchung angeboten werden - was in der Pandemie-Zeit nicht gegeben war.

Am 18. März 2020 erklärte die EU-Kommission die Pandemie und die entsprechenden Massnahmen als aussergewöhnlichen Zustand. Eine Flugentschädigung muss die Airline also nicht zwingend zahlen. 

Veränderungen in den Stornierungsrichtlinien und Entschädigungen

Obwohl es sich bei der Corona-Pandemie um einen aussergewöhnlichen Zustand handelt, gibt es Fälle, in denen laut Fluggastrecht ein Anspruch auf eine Entschädigung besteht. Das gilt zum einen, wenn wirtschaftliche Gründe der Grund für die Stornierung waren. Auch wenn keine behördlichen Einschränkungen oder offizielle Reisewarnungen für das Datum und Flugziel vorlagen, steht dem Passagier eine Entschädigung zu. Weiterhin muss die Airline den Gast bis 14 Tage vor dem Flugdatum informieren. Geschieht das nicht, besteht Anspruch auf eine Flugentschädigung. 

Finanzielle Auswirkungen auf Fluggesellschaften und die daraus resultierenden Folgen

Im Jahr 2020 verzeichneten die Fluggesellschaften weltweit einen Verlust von rund 126 Milliarden US-Dollar. Doch nicht nur für die Airlines verursachten die Auswirkungen der Pandemie enorme Probleme. Die gesamte Tourismusbranche erlebte eine Existenzkrise. Hotels, Restaurants und andere öffentliche Einrichtungen blieben geschlossen.

Fallstudie: Eine vergleichende Analyse

Im Folgenden vergleichen wir zwei fiktive Fälle von Flugstornierungen während der Covid-19-Pandemie: 

Flug von Deutschland nach Spanien 

Der Fluggast wurde vier Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung in Kenntnis gesetzt. Zudem bestand für den vorgesehenen Reisezeitraum weder eine Grenzschliessung noch ein striktes Einreiseverbot. Der Flug wurde von der Airline aufgrund von fehlenden Buchungen - also aus wirtschaftlichen Gründen - storniert. In diesem Fall hat der Fluggast Anspruch auf eine Entschädigung.

Flug von New Delhi nach Lissabon

Sowohl in Indien als auch in Portugal war ein Lockdown mit unbestimmten Zeitraum angeordnet, eine Aus- bzw. Einreise war nicht möglich.  Die Massnahme der Fluggesellschaft basierte also eindeutig auf einem aussergewöhnlichen Zustand. Zudem erhielt der Fluggast bereits drei Wochen vor der geplanten Ausreise die Stornierungsmitteilung. Er bekam von der Airline, wenn auch mit erheblicher Verzögerung, eine Rückerstattung des Ticketpreises für den stornierten Flug. Auf eine Entschädigung besteht in diesem Fall kein Anspruch. 

Schlussfolgerung

Die Covid-19-Pandemie stürzte Airlines weltweit in eine wirtschaftliche Krise. Die Anzahl an Flugstornierungen stieg beständig an. Die Flug- und Tourismusbranche kam zeitweise komplett zum Erliegen. Fluggäste hatten zwar das Recht auf Erstattung des Ticketpreises, auf eine Entschädigung bestand aufgrund des aussergewöhnlichen Zustands nur bedingt Anspruch. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) prognostiziert inzwischen eine vollständige und nachhaltige Erholung der Flugbranche. Sie geht davon aus, dass im Jahr 2024 die Branche wieder in die Gewinnzone zurückkehren wird.


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