Kündigungsschutz: Rechtstipps für ältere Arbeitnehmer

Ältere Beschäftigte geniessen besonderen Schutz vor Kündigung. Was ab 55 Jahren gilt, wer davon profitiert und was Sie beachten sollten.
Es lohnt sich, sich frühzeitig mit dem Thema Kündigungsschutz zu beschäftigen.
Es lohnt sich, sich frühzeitig mit dem Thema Kündigungsschutz zu beschäftigen. – (Foto von Vlada Karpovichauf pexels.com)

Für viele Arbeitnehmer stellt sich mit zunehmendem Alter die Frage nach der eigenen Arbeitsplatzsicherheit. Ab einem Alter von 55 Jahren gelten in bestimmten Branchen und Konstellationen besondere Regelungen im Arbeitsrecht, die eine Kündigung erschweren oder verzögern können und den Arbeitnehmer schützen sollen. Diese Sonderregelungen sollen ältere Beschäftigte vor einem abrupten beruflichen Aus befreien und ihnen ermöglichen, bis zum regulären Renteneintritt im Beruf zu bleiben.

Kein allgemeiner Sonderstatus – aber Ausnahmen

Entgegen einer weit verbreiteten Annahme existiert in Deutschland kein pauschaler Kündigungsschutz ab 55 Jahren nur aufgrund des Alters. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift erst, wenn ein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und das Unternehmen mehr als zehn Vollzeitkräfte beschäftigt. Allerdings sehen einige Tarifverträge und Sozialpläne vor, dass Beschäftigte ab 55 oder 58 Jahren besonders berücksichtigt werden – etwa durch verlängerte Kündigungsfristen oder die Unzulässigkeit betriebsbedingter Kündigungen.

Ein bekanntes Beispiel ist der TVöD im öffentlichen Dienst, wo Beschäftigte ab 55 Jahren unter bestimmten Bedingungen nicht mehr betriebsbedingt gekündigt werden dürfen. Auch in der Industrie oder Metallbranche gibt es vergleichbare Regelungen zum Schutz des Arbeitnehmers.

Besondere Fristen und Erschwernisse

In bestimmten Fällen verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist mit dem Alter und der Betriebszugehörigkeit. Nach § 622 BGB verlängert sich die Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Zwar zählt das Alter an sich dabei nicht explizit, doch ältere Beschäftigte sind in der Regel länger im Betrieb – und damit indirekt geschützt. In manchen Fällen schreiben Tarifverträge sogar individuelle Schutzfristen für ältere Beschäftigte fest. Hier lohnt ein Blick in den Arbeitsvertrag oder ein Gespräch mit dem Betriebsrat.

Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen

Gerade bei betriebsbedingten Kündigungen kommt die sogenannte Sozialauswahl ins Spiel. Dabei müssen Arbeitgeber soziale Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigen. Ältere Arbeitnehmer haben dabei oft bessere Chancen, im Betrieb gehalten zu werden – einfach deshalb, weil sie stärker schutzwürdig sind als jüngere Kollegen ohne familiäre Verpflichtungen.

Eine gute Übersicht zum Thema Sozialauswahl bietet auch dieser Artikel.

Was tun bei drohender Kündigung?

Wer als älterer Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, sollte in jedem Fall schnell reagieren. Innerhalb von drei Wochen muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden – sonst wird die Kündigung automatisch wirksam, selbst wenn sie unrechtmässig ist. Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist hier dringend zu empfehlen. Ausserdem lohnt es sich, frühzeitig mit dem Arbeitgeber über mögliche Abfindungen oder Aufhebungsverträge zu verhandeln. Oft lassen sich durch Verhandlungsgeschick und rechtlichen Beistand bessere Bedingungen erzielen.

Tipp: Rechtzeitig informieren und absichern

Egal ob man bereits 55 Jahre alt ist oder nicht: Es ist ratsam, sich nicht erst im Ernstfall mit dem Thema Kündigungsschutz zu beschäftigen. Wer seine Rechte kennt, kann im Fall der Fälle souveräner und informierter reagieren. Eine gute erste Anlaufstelle ist das Informationsportal der Bundesagentur für Arbeit, das grundlegende Informationen zum Thema Arbeitsrecht und Kündigung bietet.

 


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