UNTERSTÜTZUNG
Mobilitätshilfen – Auswahl & Finanzierung

Zu diesem Zweck zahlen Krankenkassen die vollständigen Kosten oder Zuschüsse für die Anschaffung von Mobilitätshilfen. Darunter zählen Treppenlifte und Gehhilfen sowie weitere Hilfsmittel, die unsere Bewegungsfreiheit und Unabhängigkeit auch bei einer Krankheit oder beginnendem Alter aufrechterhalten. Welche Mobilitätshilfen gibt es und wie werden sie finanziert?
Mögliche Mobilitätshilfen
Der GKV-Spitzenverband erstellt und aktualisiert regelmässig ein Hilfsmittelverzeichnis. Darin werden alle Pflege- und Hilfsmittel festgehalten, die durch einen Antrag bei der Krankenkasse teilweise oder vollständig finanziert werden können. Dabei gibt es etliche Kategorien von Hilfsmitteln, die von Augenprothesen zu Sitzhilfen alles abdecken, was uns dabei hilft ein menschenwürdiges Leben zu führen.
Im Bereich der Mobilitätshilfen geht es darum, Menschen so gut es geht bei der freien, eigenständigen und sicheren Bewegung zu unterstützen.
Typische Hilfsmittel in diesem Bereich sind:
- Umsetzhilfen, Hebehilfen, Aufstehhilfen
- Liftsysteme
- Mobile Rampensysteme
- Gehstöcke, Gehgestelle, Gehwagen, fahrbare Gehhilfen (z. B. E-Scooter) mit und ohne Armauflage
- Unterarm- und Achselgehstützen
- Verschleiss-, Verbrauchs- und Ersatzteile für Mobilitätshilfen
Wann werden Mobilitätshilfen finanziert?
Manche dieser Anschaffungen sind sehr hochpreisig. Ein Treppenlift Zuschuss muss deshalb gut begründet werden und wird von vorneherein nur bei Menschen zugelassen, die bereits einen Pflegegrad haben und ihre Einschränkung damit nachweisen können.
In ihren Anträgen überprüft eine Krankenkasse Fragen wie:
- Kostet die Durchführung normaler Bewegungen des Alltags extreme Mühe?
- Werden Bewegungen aufgrund von Schmerzen vermieden?
- Führt Bewegung zu einer starken, vorzeitigen Ermüdung?
- Leidet der Betroffene psychisch an der fehlenden Mobilität, zieht sich zurück und wirkt depressiv?
Damit liegt es an der betroffenen Person oder ihren Mitmenschen zu beweisen, dass die körperliche und seelische Gesundheit eines Menschen durch seine Einschränkung negativ beeinflusst werden und, dass die gewünschte Mobilitätshilfe diese Folgen mildern oder eliminieren würde.
Sonderfall Treppenlift-Finanzierung
Bei ihren Finanzierungen übernehmen Krankenkassen üblicherweise zuerst die Mobilitätshilfen, die günstiger sind und in ihren Augen bereits bei dem vorliegenden Problem helfen können. Bei Anschaffungen wie einem Treppenlift, der je nach Ausführung 3.000 € bis 40.000 € kosten kann, ziehen sie die Grenzen deshalb besonders scharf.
Nur wer bereits einen Pflegegrad hat, kann überhaupt versuchen, sich bei der Finanzierung eines Lift-Systems helfen zu lassen. Wenn der Körper stark genug eingeschränkt ist, um die Mobilität der Person auf diese Weise einzuschränken, ist ein Pflegegrad aber meist ohnehin schon vorhanden oder kann vor der Anschaffung des Treppenlifts beantragt werden.
- Nimmt die Krankenkasse den Antrag nach dem Nachweis der Pflegestufe an, zahlt sie einmalig bis zu 4.000 €. Bei Ehepaaren, die beide einen Pflegegrad haben, kann die Summe bis zu 8.000 € betragen.
Eigenfinanzierung
Auch Menschen, die keinen Pflegegrad haben, sind durchaus durch eine mangelnde Mobilität und daraus entstehende Schmerzen und Erschöpfung in ihrer Lebensqualität eingeschränkt. Wenn die Krankenkasse auch nach mehrmaligem Antrag und Begutachtungen keinen Pflegegrad zuteilt, sollte man dennoch nicht warten, bis die Zusatzbelastung beim Treppensteigen Körper und Geist vollkommen zerstört hat.
- Die Erleichterung, die man durch Mittel wie einen Treppenlift erhält, kann die eigenständige Finanzierung wert sein.
Die Preise von Lift-Systemen richten sich nach:
- der Lift-Variante (Sitzlift, Hublift etc.),
- dem Modell (Premium oder Basis, aussen oder innen etc.),
- der Beschaffenheit der Wohnsituation (Bauart des Treppenhauses, Grösse etc.) und
- der gewünschten Ausstattung (Gestaltung, Zusatz-Service-Pakete etc.).
Sitzlift (gerade) | Ein Schienensystem mit Sitz, der diagonal ein gerades Treppenhaus hoch- und runterfährt. | 3.000 € – 8.000 € |
Sitzlift (kurvig) | Die Schienen sind massgeschneidert an Treppenhäuser mit Kurven & Winkeln angepasst. | 9.000 € – 16.000 € |
Hublift | Eine Plattform für Rollstühle und Co., die vertikal gehoben und gesenkt wird. | 6.000 € – 12.000 € |
Plattformlift | Ein diagonaler Sitzlift mit Plattform für Rollstühle und Co. statt Sitz. | 9.000 € – 18.000 € |
Homelift | Aufzugähnlich. Eine mit Luft betriebene Kabine, die sich vertikal bewegt. Für Innen und Aussen. | 18.000 € – 40.000 € |
Je nachdem, welches Modell man wählt, wie umfassend die Umbauarbeiten werden müssen, wie hoch der Lift fahren muss oder wie gross seine Kabine o. ä. sein soll, zahlt man dem Mehraufwand entsprechend auch höhere Preise.
Fazit
Mobilitätshilfen helfen uns, uns auch mit Einschränkungen frei und sicher zu bewegen. Als Gehstock, Rollstuhl oder Rollator unterstützen sie uns bei Spaziergängen und Unternehmungen. Innerhalb unseres Hauses helfen uns Dinge wie Aufstehhilfen aus Sesseln, Betten oder Duschen.
Hier kommt auch der Treppenlift zum Einsatz. Seine Anschaffung ermöglicht es uns im Alter weiterhin in mehrstöckigen Wohnräumen zu leben. Wegen seiner vergleichsweise hohen Kosten tragen Krankenkassen aber höchstens 4.000 € pro Person und das auch nur, wenn ein Pflegegrad nachgewiesen werden kann. Dennoch ist der Lift die Kosten seiner Anschaffung wert, wenn er das Leben erleichtert.