PKV-Beiträge im Alter optimieren

So lassen sich die Kosten senken - „PKV im Alter“ – dieses Stichwort ist vor allem für ältere Versicherte kurz vor der Rente kein schönes Thema.
Wie lassen sich die Kosten der PKV im Alter möglichst verträglich gestalten? Es gibt verschiedene Ansätze
Wie lassen sich die Kosten der PKV im Alter möglichst verträglich gestalten? Es gibt verschiedene Ansätze. - (Bilde: @ Robert Anasch / Unsplash.com)

Wer sich über das allgemeine Zeitgeschehen informiert, bekommt auch immer wieder Horrornachrichten darüber zu hören, dass die Private Krankenversicherung (PKV) gerade im Alter nicht mehr zu bezahlen ist. Laut dem Malteser Hilfsdienst ist jeder fünfte Mensch über 80 von Armut betroffen. Es lohnt sich also einen Blick auf die Kostenseite zu werfen, u.a. auf die private Krankenversicherung.

Doch was steckt eigentlich genau dahinter? Wie verändern sich die Kosten der PKV im Alter und was können Versicherte tun, um ihre Beiträge entsprechend zu optimieren?

Wie entwickeln sich die PKV-Beiträge im Alter?

Die Beiträge in der PKV sind seit dem Jahr 2012 durchschnittlich um ca. 2,6% pro Jahr gestiegen. Damit liegt der Anstieg unter den durchschnittlichen Zusatzkosten in der GKV (seit 2012: + 3,3% pro Jahr).

Steigen die Beiträge zur PKV im Alter automatisch?

Grundsätzlich gehen viele Privatversicherte davon aus, dass die Beiträge im Alter deutlich ansteigen. Auf den ersten Blick wirkt dies logisch: Im Alter werden Versicherte häufiger krank. Höhere Krankheitskosten bedeuten dabei, dass die Kosten für die nötigen Behandlungen steigen.

Dies muss jedoch gar nicht der Fall sein, wie Bökemeier von der PKV-Welt erklärt. Demnach existieren mittlerweile zahlreiche Faktoren, die sich kostendämpfend auf die Beiträge im Alter auswirken:

1. Altersrückstellungen

In der privaten Krankenversicherung wurde das Problem der hohen Versicherungskosten im Alter schon früh erkannt. Aus diesem Grund zahlen junge Versicherte heute einen Teil ihres Beitrags in die Altersrückstellungen ein. Der Beitrag liegt also im Erwerbsleben höher, um dann im Alter etwaige Kostenerhöhungen abfedern zu können.

Neben den Altersrückstellungen von Seiten der Versicherten schreibt zudem der Gesetzgeber für jeden Versicherten in der PKV vom 22. bis zum 61. Lebensjahr eine Altersrückstellung von 10% des Beitrags vor. Dies gilt für alle Neuverträge seit Anfang 2000. Die Versicherungsgesellschaften stellen entsprechende Regelungen jedoch auch für Altverträge zur Verfügung.

2. Wegfall des gesetzlichen Zuschlags für Altersrückstellungen

Wer das Alter von 60 Jahren erreicht, kann sich auf eine automatische Beitragssenkung freuen. In diesem Alter entfällt der gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10% des Monatsbeitrags. Bei Beiträgen zwischen 700 und 800 Euro pro Monat ergibt dies bereits eine satte Einsparung.

3. Krankentagegeldversicherung entfällt

Wer das Rentenalter erreicht, benötigt keine Krankentagegeldversicherung mehr. Diese sichert das Risiko von Verdienstausfällen durch Krankheit ab. Da Krankentagegeld eine verhältnismässig teure Leistung darstellt, senkt auch dies den eigenen Beitrag für die Krankenversicherung deutlich.

4. Zuschuss der Rentenversicherung

Wer gesetzliche Rente bezieht, erhält einen Zuschuss der Rentenversicherung in Höhe von 7,3% der Renteneinkünfte für die Krankenversicherung – das gilt auch für Privatversicherte. Auch hier ergibt sich noch einmal eine deutliche Einsparung.

In vielen Fällen sinkt auf diese Weise der eigene Beitrag zur PKV im Alter um 15-25%. So entsteht ein weiterer Puffer gegen eventuelle Kostensteigerungen.

Tipp: Der gesetzliche Zuschlag von 10% für die Altersrückstellungen entfällt bereits im Alter von 60 Jahren. Da der Renteneintritt oft erst im Alter von 65 bis 67 erfolgt, besteht die Möglichkeit, den eingesparten Betrag anzulegen und so eine weitere private Rückstellung zu schaffen. Diese sollte die eigene private Altersvorsorge ergänzen.

Mein Beitrag steigt: Was kann ich sonst noch tun?

Wenn der Beitrag schon vor dem Rentenalter immer höher steigt, gibt es durchaus weitere Alternativen, um die PKV-Beiträge im Alter zu optimieren. Mögliche Ansatzpunkte sind:

1. Wechsel in einen anderen Tarif

§204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) besagt, dass ein Versicherungsnehmer innerhalb seiner Versicherungsgesellschaft ohne Probleme den Tarif wechseln kann. Die Versicherungsgesellschaft darf einen solchen Wechsel nicht verbieten. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist bei einem Tarifwechsel zudem ebenfalls nicht erforderlich.

Wer in einen günstigeren Tarif wechseln möchte, verzichtet dabei in der Regel jedoch auf bestimmte Leistungen. Hier kann es sich also lohnen, vorher auszuloten, auf welche Leistungsbausteine Versicherte im besten Fall verzichten können. Durch den Verzicht lässt sich der Beitrag mitunter deutlich verringern.

2. Wechsel der Versicherungsgesellschaft

Bei einem Wechsel des Anbieters zu einem vermeintlich günstigeren Versicherer ist stets Vorsicht geboten. Oft sprechen verschiedene Aspekte dagegen:

  • Gesundheitsprüfung: Beim neuen Versicherer wird eine erneute Gesundheitsprüfung fällig. Liegen also bereits Vorerkrankungen vor, kann dies den Beitrag allgemein erhöhen und eine etwaige Ersparnis wäre dahin.
  • Altersrückstellung: Ein Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft sorgt zudem dafür, dass Versicherte zumindest einen Teil ihrer Altersrückstellungen verlieren. Bei Verträgen, die nach dem 01.01.2009 geschlossen wurden, können Altersrückstellungen zwar übertragen werden. Die Höhe beschränkt sich allerdings auf das Niveau, das bei einer Absicherung im Basistarif entstanden wäre.

Ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft lohnt sich gerade nach vielen Versicherungsjahren nur sehr selten.

3. Bei Engpässen: Wechsel in den Standardtarif oder Basistarif

Sollten die Kosten für Ihre Krankenversicherung viel zu hoch ausfallen, kann auch ein Wechsel in die entsprechenden Spartarife der PKV sinnvoll sein. Hier ist zwischen zwei Optionen zu unterscheiden:

a) Basistarif

Der Basistarif ist ein Konstrukt des Gesetzgebers, der hier klare Vorgaben macht:

  • Beitrag darf maximal dem Höchstbeitrag der GKV entsprechen
  • Das Leistungsniveau muss mit dem der GKV vergleichbar sein
  • Eine Krankenversicherung darf Interessenten nicht aufgrund ihres Gesundheitszustandes ablehnen
  • Beitrag wird nur nach Alter und Geschlecht berechnet, nicht nach Gesundheitszustand

In diesem Tarif können Versicherte ihre Kosten also auf den Höchstbetrag der GKV begrenzen. Ab Januar 2023 liegt dieser bei 952,61 Euro.

b) Standardtarif

Der Standardtarif wird für bestimmte Versicherte angeboten, die ihre Beiträge in der alten Höhe nicht mehr zahlen können. Dieser steht jedoch Versicherten über 55 Jahren offen, die mit ihrem Verdienst unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Zusätzlich können auch Rentner davon profitieren.

Der grosse Vorteil: Der Standardtarif ist häufig kostengünstiger als der Höchstbetrag der GKV und damit auch günstiger als der Basistarif.

Im Gegenzug lässt sich dieser Tarif nicht durch Zusatzversicherungen ergänzen.

PKV im Alter: Mit der richtigen Optimierung bleibt alles finanzierbar

Unter dem Strich lässt sich festhalten, dass die Private Krankenversicherung im Alter nicht unbedingt zu einer teuren Angelegenheit werden muss. Durch die Altersrückstellungen wird ein durchaus komfortables Polster geschaffen. Darüber hinaus fallen einige Leistungsbausteine weg, die die Prämie zunächst günstiger gestalten. Wer schon früh einen Beitragsentlastungstarif abgeschlossen hat, zahlt zudem noch weniger.

Zu guter Letzt besteht zudem die Möglichkeit, in den Basis- oder Standardtarif zu wechseln und so die Kosten zu begrenzen. Mit der richtigen Optimierung ist es letztlich also möglich, auch im Alter noch die Vorzüge der PKV geniessen zu können.


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