Scheidung im Alter: Finanzielle Absicherung

Früher genoss die Ehe das Ansehen eines heiligen Bundes fürs Leben. Heutzutage steht das eigene Wohl an erster Stelle. 
Scheidung im Alter: Finanzielle Absicherung
(Bild iStock)

Im Verlauf der letzten Jahrzehnte verdoppelte sich die Scheidungsrate von Paaren nach langjähriger Ehe. Während die Scheidung  vergangenen Zeiten noch negativ behaftet war, ist sie gesellschaftlich mittlerweile vollkommen akzeptiert. Nicht zuletzt der wachsenden Emanzipation der Frau und abgeschwächte Rollenbilder ist dieser soziale Wandel geschuldet. Obwohl eine Scheidung nicht mehr den sozialen Abstieg zur Folge trägt, hat eine Scheidung vor allem im Alter enorme Auswirkungen, sowohl auf emotionaler als auch auf wirtschaftlicher Ebene. 

Häufigste Gründe für eine Trennung

Heutzutage hat sich die Scheidung als akzeptierte Normalität in der Gesellschaft etabliert. Durch wegfallende Abhängigkeiten vom anderen Geschlecht als Versorger steht der Frau durch Teilhabe an der wirtschaftliche Welt die freie individuelle Entfaltung offen. Hielten früher finanzielle Abhängigkeiten oder Kinder die Ehe als Beziehungskleber zusammen, folgt heute bei Unzufriedenheiten im Alltag schnell die Scheidung. Häufig erfolgt die Scheidung im Alter, wenn die Kinder ausgeflogen sind und sich über die Jahre starke Diskrepanzen im Bezug auf Lebensführung und Interessen herauskristallisierten. Diese Entfremdung ist nach wie vor der Hauptgrund für eine Scheidung nach mehreren Ehejahren. Darüber hinaus spielt eine gewisse Unverträglichkeit eine Rolle. Viele Ehepaare möchten die letzten guten Jahre nicht miteinander verbringen. Bei Männern spielt zudem die Midlife-Crisis und existenzielle Fragen eine grosse Rolle für Scheidungen im Alter. 

Abmilderung von finanziellen Problemen 

Grundsätzlich steht es Ehepartnern frei, die Art und Weise ihrer Scheidung zu handhaben. Um rechtliche und finanzielle Sorgen abzuschwächen, stehen Eheleuten mehrere Möglichkeiten offen. Zum besteht aus rechtlicher Perspektive keine Verpflichtung, sich vom Ehepartner scheiden zu lassen. Eine Ehe verpflichtet nicht zum Zusammenleben. Die rein räumliche Trennung ohne weitere Vereinbarungen ist dann erstrebenswert, wenn die Trennung sachlich und in gegenseitigem Einverständnis erfolgt. Ohne Streitereien oder das Risiko einer Unterhaltsforderung lässt sich die Scheidung komplett ohne gerichtliche Auseinandersetzung klären. 

Alternativ lassen sich die Konsequenzen durch eine sogenannte Trennungsfolgenvereinbarung klären. In dieser Vereinbarung kommen Regelungen zu anstehenden Unterhaltszahlungen oder die Nutzung von gemeinsam erworbenem Wohnraum zur Sprache. Auch der Zugewinnausgleich wird im Vertrag behandelt. Eine Trennungsfolgenvereinbarung lässt sich zwar notariell beglaubigen, allerdings ist sie auch formlos zwischen Eheleuten schliessbar. Sie dient als Leitlinie zur vereinfachten Neuorganisierung des Lebens nach einer Trennung vom langjährigen Ehepartner. Im späteren Verlauf kann sie als Grundlage für eine Scheidung im einvernehmlichen Stil dienen. 

Sinn und Zweck einer Scheidungsfolgenvereinbarung 

Ist die Scheidung unerlässlich, kann eine Scheidungsvereinbarung zur Klärung einiger Konfliktpunkte zielführend sein. Sie enthält zahlreiche einvernehmliche Regelungen im Bezug auf Scheidungsfolgen. Im Gegensatz zur Trennungsvereinbarung regelt die Scheidungsfolgenvereinbarung die Regelungen nach der vollzogenen Scheidung, während Erstere die Handhabung nach der Trennung klärt. Mit ihr lassen sich die Finanzen während der Scheidung durch ein günstigeres Verfahren schonen. Sie enthält etwa Regelungen zu folgenden Konfliktpunkten: 

  • Versorgungs- und Zugewinnausgleich
  • nachehelicher Unterhalt
  • Kindsunterhalt
  • Umgangs- und Sorgerecht
  • Verbleib im Wohnraum
  • Festlegung des Güterstands
  • Klärung von Kreditrückzahlungen

Info: Damit die Scheidungsfolgenvereinbarung Gültigkeit erlangt, ist eine Beurkundung durch einen Notar unerlässlich. 

Finanzielle Absicherung durch Zugewinnausgleich 

Nach einer Scheidung gilt es, das erwirtschaftete Geld fair zwischen den Eheleuten aufzuteilen. Beide Partner leben während der Ehe nämlich in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft, insofern dies nicht per Ehevertrag anderweitig geklärt ist. Ein solcher Zugewinnausgleich hat während einer Scheidung weitreichende Folgen. Er definiert etwa den Unterhalt in Folge einer Scheidung sowie den Ausgleich etwaiger Rentenansprüche. Auch Wertpapiere oder Immobilien zählen zum Vermögen. Grundsätzlich besteht ein Anspruch an der Hälfte des Vermögengewinns eines Ehepartners. 

Versorgungsausgleich und Unterhalt im Rentenalter 

Obgleich beide Lebenspartner nach einer Scheidung im Alter selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen müssen, ergeben sich aus dem gehobenen Alter oftmals Probleme. Die wirtschaftlich schwächere Partei hat aus diesem Grund Anspruch auf einen sogenannten nachehelichen Ehegattenunterhalt. Ein Anspruch entsteht etwa bei Krankheit oder anderen Gebrechen, die eine Erwerbslosigkeit zur Folge hat. Alternativ besteht ein Anspruch auf Versorgungsausgleich. Im Falle einer Hausfrauenehe besteht für die Frau, die ihr Leben der Erziehung der Kinder und dem Haushalt widmete, ein Anrecht auf die Hälfte der Rente des ehemaligen Ehegatten.


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