JURISTISCHE BERATUNG
Signale, eine Kündigung prüfen zu lassen
Laut einer Umfrage der Plattform „Businessolver“ kündigen 92 % der Angestellten, weil sie sich von ihrem Arbeitgeber nicht verstanden fühlen. Ein wenig pragmatischer sind da die Befragten des grössten europäischen Personalvermittlung „Stepstone“. Dort stand die Chance auf ein höheres Geld, also monetäre Argumente, ganz oben auf der Rangliste. In beiden Fällen hat der Arbeitgeber relativ wenig Einfluss jenseits der eigenen Unternehmenskultur. Daher gehören Kündigungen einfach dazu und sollten kein Weltuntergang sein.
Gekündigt, was nun?
Meistens ist der Arbeitnehmer der Leidtragende, auch wenn es für den Arbeitgeber oft nicht schön ist, die Kündigung auszusprechen. Es gibt jedoch auch einige deutlich Signale, die einem Angestellten zeigen, dass er die Kündigung prüfen lassen sollten. Denn wenn die Kündigung nicht rechtmässig ausgesprochen wurde, sollten auch Arbeitnehmer ihre Ansprüche durchsetzen. Diese reichen von der Auszahlung des korrekten Lohns über die Abrechnung möglicher Überstunden bis hin zur Ausstellung von Arbeitszeugnissen und vielerlei mehr.
Wer sollte seine Kündigung prüfen?
Vor allem, wenn es in der Firma schon zuvor Unregelmässigkeiten gab, wenn der Arbeitgeber für seine Nachlässigkeit bekannt ist oder es zuvor ein Missverständnis gab, ist Vorsicht geboten. Wer Zweifel hat, kann ganz einfach die Kündigung prüfen lassen. Es gibt viele Experten, die sich genau auf diesen Rechtsbereich spezialisiert haben.
Eine Kündigung anfechten
Wenn Sie Ihren Job um jeden Preis behalten wollen, können Sie durchaus versuchen die Entscheidung auf dem Rechtswege revidieren zu lassen. Das fördert zwar nicht gerade das Betriebsklima, sichert Ihnen aber möglicherweise Ihr Auskommen. Ob als Übergangslösung, Druckmittel für eine Abfindung oder wirklich aus Leidenschaft für den Job: Es gibt durchaus Gründe seine Kündigung nicht einfach hinzunehmen.
Wurde der Betriebsrat informiert?
Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden. Im Zweifel kann er sogar Widerspruch einlegen. Allerdings handelt es sich hierbei um eine Formalität, die in grösseren Unternehmen weitgehend automatisch ablaufen wird. Ein Widerspruch kommt meist nur in Frage, wenn der Mitarbeiter in einem besonderen Verhältnis zum Betriebsrat steht, eine herausragende Rolle im Unternehmen spielt oder wenn es sich offensichtlich um eine reine Machtdemonstration der Unternehmensleitung handelt.
Welche Regeln sind massgeblich verantwortlich
Formfehler sind einer der häufigsten Gründe für die Unwirksamkeit einer Kündigung. In einer Umfrage der Kanzlei „Ratis“ wurde auch die Zahl der nicht rechtmässig ausgesprochenen Kündigungen untersucht. Im Ergebnis wurden immerhin 12 % der Kündigungen bemängelt und zurückgezogen. Dabei handelte es sich in 5 % der Fälle um Fehler bei der Form. Bei den restlichen 7 % der nicht rechtmässigen Kündigungen waren es Verstösse gegen den Kündigungsschutz.
Kündigung immer prüfen lassen
Falls Sie also selbst gekündigt wurden, Kopf hoch. Fast 70 % der Kündigungen werden laut „Ratis“ ohnehin betriebsbedingt ausgesprochen. In jedem Fall ist es niemals ratsam, eine Kündigung persönlich zu nehmen. Umso besser ist beraten, wer seine Kündigung prüfen lässt, denn wenn es Grund zu Bedenken gibt, sind diese oft tatsächlich berechtigt.
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